Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.48

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Mietdauer

Das Mietverhältnis begann mit Übergabe des Mietgegenstandes (im
Dezember 2018) und endet durch Zeitablauf am 30.11.2021. Mietvertraglich wurde der Bestandnehmerin eine 7-jährige Verlängerungsoption eingeräumt.

Höhe der Mietzinse –
keine vollständige
Abdeckung der
anteiligen Rückzahlungserfordernisse
der IIG KG

Für die Mietflächen der GR 2 und 3 wurden jeweils nach Einschätzung
der IIG KG als Vermieterin angemessene m²-Mietzinse inkl. nicht abzugsfähiger Vorsteuer vereinbart. Die im Rahmen dieser Vermietung
erzielten Mietzinse decken die auf die jeweiligen Mietflächen entfallenden Rückzahlungserfordernisse der IIG KG bezüglich der Bankdarlehen nicht vollständig ab.
Aus dieser Konstellation heraus ergibt sich aus Sicht der IIG KG ein
zusätzlicher Bedarf an Einnahmen, welcher von der Stadt Innsbruck
im Zuge der vereinbarten (objektspezifischen) Abgangsdeckung ergänzend zu finanzieren ist.
7.4 (Objektspezifische) Abgangsdeckung

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Prognostizierter
jährlicher Abgang –
GR-Beschluss vom
15.11.2018

Die IIG KG ging in ihrem Bericht vom 27.08.2018 an die MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft, welcher die Grundlage für den
Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2018 in Verbindung mit
dem Abschluss des Mietvertrages betreffend die Stadtbibliothek bildete, davon aus, dass aufgrund der beschriebenen Mietzinssituation mit
einem Abgang von rund € 100.000,00 p.a. zu rechnen sein würde.
Dies aufgrund der Situation, dass die Rückzahlungserfordernisse bezüglich der beiden von der IIG KG beanspruchten Darlehen jährlich
bei ca. € 900.000,00 liegen und sich die gesamten Mieteinnahmen auf
ca. € 800.000,00 p.a. belaufen würden.
In diesem Zusammenhang wurde vom Gemeinderat am 15.11.2018
beschlossen, die MA IV zu beauftragen, im städtischen Budget für die
Abgangsdeckung in Höhe von rund € 100.000,00 p.a., welche aus den
nicht deckenden Mieteinnahmen und Kosten der Instandhaltung für
die an die universitäre Einrichtung vermieteten Flächen resultiert, Vorsorge zu treffen.

Jährliche Aufstellung
der IIG KG –
Empfehlung

Dabei war/ist beabsichtigt, dass die IIG KG gegenüber der Stadt Innsbruck jährlich eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben erstellt
und ein allfälliger Fehlbetrag von der Stadt durch eine Transferzahlung an die IIG KG abgedeckt wird.
Bis zum Zeitpunkt ihrer diesbezüglichen Einschau Mitte Mai 2019 waren für die Kontrollabteilung derartige Abrechnungen der IIG KG an
die Stadt Innsbruck nicht festzustellen.
Dies war für die Kontrollabteilung insofern bemerkenswert, als die IIG
KG auf der einen Seite ja erst durch die Mietvertragsabschlüsse seit
Ende des Jahres 2018 über entsprechende Mieteinnahmen verfügt.
Auf der anderen Seite waren von der IIG KG bereits in den Jahren
2016, 2017 und 2018 entsprechende Finanzierungskosten (Zinsen,
Spesen, Rückzahlungsraten) – allen voran betreffend das Fixzinsdarlehen – zu verzeichnen.

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Zl. KA-03529/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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