Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-11-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.24
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e) dem Landesrechnungshof Einsicht in ihre Btlcher und Belege zur Kontrolle der
widmungsgemeBen, wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmaRigen verwendung der
FOrdermittel unter sinngemeBer Anwendung des Tiroler Landes-Rechnungshof-Gesetzes zu
gestatten;
0 bei wesenflichen Veroffentlichungen iiber das Proiekt auf die Forderung des Fordergebers
unter:
hinzuweisen. Die Logorichtlinien des Landes Tirol (im lnternet abrufbar
https://www.tirol.gv.avpresse/foerderlogo/) sind bei allen Materialien zu ber0cksichtigen.
Festgehalten wird, dass die Fordernehmerin zur Anwendung der Richtlinien fur Dienstvertrage von
Managerinnen und Managern des Landes Tirol laut Beschluss der Tiroler Landesregierung vom
12.06.2012, geandert mit Beschluss vom 14.06.2016 (Anlage 4 zu diesem vertrag), verpflichtet ist,
sofern diese gemaB dem Geltungsbereich nach S l der Richtlinien anwendbar sind Die
Fordernehmerin verpflichtet sich, Dienstvertrage von Managerinnen und Managern ausschlieBlich
nach den zuvor genannten Richtlinien abzuschlieRen, wobei insbesondere die Bestimmungen uber die
EntgeltshOhe einzuhalten sind. Bei NeuabschlUssen, Verlangerungen oder Anderungen von
Dienstvertragen, die dem Geltungsbereich dieser Richtlinien unterliegen, ist der ieweils zustendigen
Dienststelle des Landes eine Bestetigung oder Begrundung vorzulegen, dass deren Bestimmungen
eingehalten wurden (S 21 Abs. 3).
vt.
Subsidiare Geltung
Soweit in dieser Vereinbarung nicht eine spezielle Regelung getroffen ist, gilt die Richtlinie der Tiroler
Landesregierung vom 22.9.2009 Uber die FOrderung von Musikschulen (Anlage 3 zu diesem Vertrag),
welche elnen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung bildet
vil.
F6rdertransparenzgesetz
Die Fordernehmerin nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Tiroler FOrdertransparenzgesetz, LGBI. Nr.
14912012, die Landesregierung verpflichtet ist, bei Landesforderungen uber einem Betrag von EUR
2.000,- pro Forderart, den vollstandigen Namen bzw. die Bezeichnung der juristischen Person, die
Postleitzahl, die Art und Hohe der Forderung, die Gesamtinvestitionssumme, sofern diese ein
Kriterium fur die Forderung ist, sowie die gewahrten Kredite,ahdich dem Landtag bekannt zu geben
und auf der Landeshomepage zu veroffentlichen,
vilt.
Gerichtsstand
Fur samtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich fur lnnsbruck zustandige Gericht zur
Entscheidung befugt. Es gilt osterreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und unter
Ausschluss des U N-Kauf rechts.