Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-11-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
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darauf hinzuwirken, dass bei der Bemessung der Flughafengebühren zukünftig verstärkt umweltrelevante Parameter der Flugzeuge zugrunde gelegt werden.
10.
11.
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für ein von der WEG Roseggerstraße 1/3/5, vertreten
durch die lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), für diverse Sanierungen aufzunehmenden Kredit über € 566.500,--
IV 13559/2019
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei von der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) für Liftzubauten in den Objekten Andreas-Hofer-Straße 39
und Sennstraße 16 aufzunehmende Kredite über jeweils
€ 180.000,--
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2019:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallshaftung nach § 1356 ABGB für
die Rückzahlung von zwei Sanierungskrediten über jeweils € 180.000,-- (Zinssatz
0,4 %-Punkte über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,4 %, mit vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 12 Jahre, Rückzahlung in
48 vierteljährlichen Pauschalraten zu derzeit € 3.767,40), die die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei der Hypo
Tirol Bank AG zur Finanzierung eines Liftzubaues für die Wohnobjekte AndreasHofer-Straße 39 und Sennstraße 16 aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsverträge zu Gunsten der Hypo Tirol Bank AG
zu unterzeichnen.
IV 13560/2019
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2019:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Sanierungskredites über € 566.500,-(Zinssatz fix 0,48 % für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren, Rückzahlung in
39 vierteljährlichen Pauschalraten zu
€ 14.895,99), den die WEG Roseggerstraße 1/3/5, vertreten durch die lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), bei
der Tiroler Sparkasse Bank AG zur Finanzierung der diversen Sanierungen aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt eine
diesbezügliche Haftungserklärung abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag samt Erklärung zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bank AG zu unterzeichnen.
12.
IV 13561/2019
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für ein Darlehen über
€ 2.449.000,-- der lnnsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
bei der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zur
Umschuldung des offenen Darlehensrestes für das WBF Ergänzungsdarlehen bei der Österreichischen Kommunalkredit AG
betreffend Tivoli-Block
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2019:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Darlehens über € 2.449.000,-- (Fixzinssatz
von 0,53 % mit vierteljährlicher Fälligkeit,
Laufzeit 12 Jahre, Rückzahlung in 48 vierteljährlichen Pauschalraten), das die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
GR-Sitzung 21.11.2019