Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-11-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.67
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DIE GRÜNEN
INNSBRUCK
Darüber hinaus soll
bei
künftigen Vorhaben eine verstärkte und standardisierte ex ante
durchzuführende Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt (insbesondere Luft, Klima, Wasser,
Boden) vorgenommen werden. Hierzu sind entsprechende Prüfstandards zu definieren, wo wiederum
die Zusammenarbeit mit der Stadt Wien gesucht werden soll. Als Orientierungshilfe sollen darüber
hinaus die in der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft über die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der
wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFAUmwelt-Verordnung - WFA-UV) definierten Parameter herangezogen werden. Auch hier sind
Kennzahlen und Indikatoren zu erarbeiten, die eine rasche und prägnante Erkennung des jeweiligen
Istzustandes und der Zielerreichung ermöglichen. Gleiches gilt für dazu erforderliche Maßnahmen.
Begründung:
Die Klimakrise nimmt immer stärkere Züge an und es ist daher Aufgabe der Gemeindepolitik alle zur
Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, Schäden für das eigene Einzugsgebiet so stark wie möglich zu
verhindern. Der Klimakrise macht sich dabei immer deutlicher bemerkbarer, besonders im Alpenraum
und in Innsbruck. Die Stadt Innsbruck ist sich der großen Herausforderung des Klimawandels
bewusst. Der Kampf gegen den Klimawandel muss daher als Querschnittsmaterie gesehen werden,
die in allen Bereichen von Politik und Gesellschaft mitgedacht und weiterentwickelt wird, weshalb das
oben beschriebene Klimabudget beziehungsweise der oben beschriebene Klimacheck eingeführt
werden soll.
Die Bedeckung soll aus dem laufenden Budget heraus getätigt werden. Sofern dies nicht möglich ist,
sind Nachtragskredite aufzunehmen.