Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
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6.
IV 18386/2019
Stadtbibliothek Innsbruck, Amraser Straße 2, Zusatz Mietvertrag
zur Präzisierung von Mietgegenstand und Nutzung
7.
MagIbk/13480/PW-STS/14
Parkplatz Kranebitten, Einführung einer Parkraumbewirtschaftung (Parkstraßenregelung)
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und
GERECHT, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ÖVP,
FRITZ, GERECHT, TSB und ALI, 17 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2020:
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2020:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem vorliegenden Zusatz zum Mietvertrag mit
der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG vom 15.11.2018, Stadtbibliothek Innsbruck, Amraser Straße 2, zu.
2.
Zur Präzisierung wird in Vertragspunkt I. "Mietgegenstand" festgehalten, dass es sich beim Mietgegenstand lediglich um Top GR 1 handelt
und die fälschlich angeführten Bezeichnungen Top GR 2 und GR 3 ersatzlos gestrichen werden. Die Räumlichkeiten bestehen dessen ungeachtet und unverändert weiterhin aus
dem Erdgeschoss im Ausmaß von ca.
1.994,11 m2 Nutzfläche sowie im
1. OG im Ausmaß von ca.
1.023,27 m2 Nutzfläche, gesamt sohin
3.017,38 m2.
Auf dem neu errichteten Parkplatz im
Stadtteil Kranebitten (Gp. 2745/4 und
Gp. 3744 jeweils KG Hötting) wird eine abgabepflichtige Parkraumbewirtschaftung in
Form einer Parkstraßenregelung im Zeitraum "Montag bis Sonntag, jeweils von
09:00 Uhr bis 19:00 Uhr" mit einer Parkabgabe in Höhe von € 1,-- pro halber Stunde
Parkdauer (maximal € 8,-- pro Kalendertag) eingeführt (siehe beiliegenden Verordnungsentwurf A).
3.
Der Vertragspunkt III. "Mietzins" des
Mietvertrages vom 15.11.2018 wird
dahingehend ergänzt, dass die Mieterin bestätigt, dass er den Mietgegenstand im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nahezu ausschließlich
für Zwecke benutzen wird, die einen
Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Im Falle einer Änderung hat die Mieterin die Vermieterin hinsichtlich sämtlicher mit dem Wegfall des Vorsteuerabzuges verbundenen Nachteile
(z. B. allfällige Vorsteuernachzahlungen, zukünftige Vorsteuerkürzungen
etc.) schad- und klaglos zu halten.
8.
MagIbk/6090/BF-VW-EN/1
Tarifordnung der Feuerwehr der
Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2020:
Die beiliegende Tarifordnung der Feuerwehr der Stadt Innsbruck wird mit Gültigkeit ab dem 01.03.2020 beschlossen.
9.
IV 622/2020
Tiroler Frauenhaus für misshandelte Frauen und Kinder, 2-Jahres-Vereinbarung 2020/21
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2020:
In Ergänzung zum Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.2019, IV 461/2019
wird nach Fertigstellung des neuen Frauenhauses die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, ermächtigt, vorliegende Vereinbarung mit
dem Verein Tiroler Frauenhaus für misshandelte Frauen und Kinder, ZVRNr. 966480251, abzuschließen.
Die damit verbundenen Kosten für das
Jahr 2020 in Höhe von € 282.975,-- sind
GR-Sitzung 27.02.2020