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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.64

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Im Haushaltsjahr 2018 betraf eine Summe von € 43.174.914,97 (2017:
€ 40.570.833,10) Transferzahlungen der Gruppe 4. Im Vergleich zum
Vorjahr lässt sich eine Steigerung von 6,42 % berechnen.
Der Vollständigkeit halber merkte die Kontrollabteilung an, dass bei den
Transferzahlungssummen – allen voran in der Gruppe 4 – der gepflogene Verrechnungsaspekt zu berücksichtigen ist. Dies insofern, als unterjährige (zumeist vierteljährliche) Vorschusszahlungen zu leisten sind,
während die Endabrechnung zumeist im Folgejahr durchgeführt wird.
Lfd. Transferzahlung
Stadt an Tiroler
Gesundheitsfonds
(TGF)

Die von der Stadt Innsbruck auf der gesetzlichen Grundlage des Tiroler
Gesundheitsfondsgesetzes (TGFG) zu leistenden städtischen Finanzierungsbeiträge bilden die zweithöchste Position in der Transferausgabenbeziehung zwischen Stadt und Land.
Die Jahresrechnung 2018 weist diesbezüglich einen Betrag von
€ 31.595.781,12 (2017: € 29.850.230,16) aus. Im Vergleich zum Vorjahr
lässt sich (wiederum) eine Betragssteigerung von 5,85 % errechnen.

Landesumlage –
buchhalterische
Verarbeitung

Die Transferzahlungen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol gemäß
dem (Landes-)Gesetz vom 13.12.2007 über die Einhebung der Landesumlage repräsentieren in diesem Bereich das dritthöchste finanzielle
Volumen in der ausgabenseitigen Transferbeziehung zwischen Stadt
Innsbruck und Land Tirol.
In der Jahresrechnung 2018 wird ein von der Stadt Innsbruck zu leistender Betrag von € 13.859.300,00 dokumentiert. Dieser Betrag entsprach
dem auf der Vp. 1/930000-751200 – Landesumlage – Transfers an Länder, -fonds u. -kammern budgetierten Betrag.
Bereits bei der letztjährigen Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt
Innsbruck zeigten Recherchen der Kontrollabteilung, dass ein Betrag in
Höhe von € 395.501,93 der von der Stadt an das Land zu zahlenden
Landesumlage für das Jahr 2017 aus budgetären Gründen zu Lasten
des Haushaltsjahres 2018 eingewiesen worden ist. Dies deshalb, da zum
damaligen Buchungsdatum per Jahresende 2017 eine gänzliche Bedeckung mit dem ursprünglich vorgesehenen Budget nicht möglich war.
Dieser Sachverhalt war auch bei der diesjährigen Prüfung der Jahresrechnung 2018 festzustellen. Von dem im Dezember 2018 vorgeschriebenen Restbetrag der Landesumlage wurde eine Summe von
€ 431.884,60 aus budgetären Gründen in das Haushaltsjahr 2019 gebucht. Die für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Innsbruck vorgeschriebene Landesumlage hätte sich bei periodenreiner Betrachtung auf einen
Gesamtbetrag von € 13.895.682,67 (inkl. Zwischenabrechnung des Jahres 2017) belaufen.
8 Vermögens- und Schuldennachweis
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Rechtsgrundlage

Vorweg hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass mit Datum 19.10.2015
die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV
2015), BGBl. II Nr. 313/2015, per Verordnung des BMF verlautbart worden bzw. in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen der VRV 2015 sind von
der Stadt Innsbruck jedenfalls ab dem Finanzjahr 2020 anzuwenden, bis
dahin gelten die bestehenden einschlägigen Rechtsgrundlagen (VRV
1997 i.d.g.F.).

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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