Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.165
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Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass das Bundesministerium
für Finanzen (BMF) der Stadtgemeinde Innsbruck Zweckzuschüsse
im Sinne des Kommunalinvestitionsgesetzes 2017 (KIG 2017) in der Gesamthöhe von € 2.339.350,00 für zusätzliche kommunale Investitionsprojekte – einerseits für die Errichtung des Bildungs- und Schulzentrums
Wilten und andererseits für die Erweiterung des Kindergartens Reichenau Süd – gewährte.
Der Vollständigkeit halber merkt die Kontrollabteilung an, dass darüber
hinaus auch noch weitere Zweckzuschüsse gemäß KIG 2017 für die Errichtung des Kindergartens Schützenstraße von € 349.664,51 und für die
Erweiterung des Kindergartens Sieglanger von € 212.500,00 vom BMF
zur Anweisung gebracht wurden. Diese Finanzmittel wurden allerdings
im AO-Haushalt der Stadtgemeinde Innsbruck vereinnahmt.
Eine stichprobenartige Einschau in die Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung zeigte, dass das städtische Amt für Soziales der
MA II auf der Haushaltsstelle 2/411000+861000 Allgemeine Sozialhilfe,
Transferzahlung Land FAG § 25 Abs. 3 einen Betrag von € 1.136.694,29
als Mehreinnahme im Jahresvergleich vereinnahmt hat.
Die Tiroler Landesregierung hat in der Sitzung vom 06.12.2005 beschlossen, die gemäß § 15 Verwaltungsstrafgesetz dem Land für Zwecke der Sozialhilfe zufließenden Strafgelder den Gemeinden im Ausmaß
von 65 % zur Abdeckung der gemäß Grundversorgungsvereinbarung
(Artikel 15 a B-VG) für personenbezogene Kosten für die Betreuung der
Asylwerber zur Verfügung zu stellen. Zufolge der Endabrechnung 2017
des Gemeindebeitrages zu den Aufwendungen nach dem Tiroler Grundversorgungsgesetz betrug der anrechenbare Anteil der freiwilligen Zuwendung aus diesen Strafgeldeinnahmen für die Stadtgemeinde Innsbruck € 1.371.430,41. Gegenüber dem Vorjahr beliefen sich die vom
Land zugewiesenen Strafgeldeinnahmen, die im Rechnungsjahr 2017
auf die hoheitliche Mindestsicherung nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz angerechnet wurden, hingegen auf einen verringerten Betrag von € 234.736,12.
Weitere nennenswerte Steigerungen bei den Einnahmen im Jahr 2018
waren in erster Linie im UA 925000 Ertragsanteile festzustellen. Hier
konnte die Stadtgemeinde Innsbruck Abgabenertragsanteile in Höhe von
€ 193.225.407,48 erwirtschaften. Dies entspricht rd. 51,0 % der gesamten städtischen Einnahmen im Rechnungsjahr 2018. Im Vergleich zum
Vorjahr wurde bei den Ertragsanteilen sohin ein um € 9.850.979,13 höherer Betrag bzw. +5,4 % vereinnahmt.
Ausgabeneinsparungen und
Mehrausgaben
Auf der Ausgabenseite zeigten sich im Haushaltsjahr 2018 beachtenswerte Erhöhungen im Ausmaß von € 20.342.378 bzw. +5,7 % im Vergleich zum Anordnungssoll des Finanzjahres 2017.
Die nominell höchsten Minderausgaben gegenüber dem Vorjahr stellte
die Kontrollabteilung einerseits in den nachfolgenden Gruppen 1 – Öffentliche Ordnung und Sicherheit (€ 1.348.750 bzw. -8,1 %), 6 – Straßenu. Wasserbau, Verkehr (€ 270.817 bzw. -3,1 %) und 7 – Wirtschaftsförderung (€ 164.455 bzw. -6,8 %) fest.
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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