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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.169

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Verteilungsvorgang
Ertragsanteile an
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben nach
FAG 2017

Im Zuge der Aufteilung der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben werden, vereinfacht dargestellt, vorerst die Erträge der
gemeinschaftlichen Bundesabgaben (mit Ausnahme der Spielbankabgabe) dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien
als Gemeinde) nach den im Gesetz bestimmten Hundertsatzverhältnissen zugezählt.
Zur Ermittlung der Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden zunächst die Ertragsanteile auf die Gemeinden länderweise unter Beachtung der im FAG 2017 angeführten
Schlüssel rechnungsmäßig aufgeteilt. Von den so länderweise errechneten Beträgen sind 12,8 % auszuscheiden und den Ländern (Wien als
Land) zu überweisen. Diese Mittel sind – außer in Wien – für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
bestimmt.
Darüber hinaus sind vor der gemeindeweisen Verteilung von den Ländern (ohne Wien) Beträge in Höhe des Zweckzuschusses des Bundes
auszuscheiden und zur Mitfinanzierung der Kostenbeiträge an die Gemeinden für Eisenbahnkreuzungen zu verwenden.
Die restlichen Anteile sind als Gemeindeertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben an die Länder zu überweisen und von diesen (außer in Wien) an die einzelnen Gemeinden mit folgenden Schlüsseln aufzuteilen:
 Die Gemeinden erhalten einen Betrag je Einwohner (AusgleichsVorausanteile).
 Die Gemeinden bis 10.000 Einwohner erhalten einen Betrag je Nächtigung.
 Die restlichen Ertragsanteile sind nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel auf alle Gemeinden des Landes zu verteilen.

Ertragsanteile an
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

Die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben dienen
der Bedeckung der allgemeinen Haushaltserfordernisse. Sie beliefen
sich im Haushaltsjahr 2018 auf insgesamt rd. € 193,2 Mio. (2017: rd.
€ 183,4 Mio.). Im Vergleich zum Vorjahr war somit ein Plus von rd.
€ 9,8 Mio. zu verzeichnen.
Für die Mehreinnahmen aus den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben gegenüber dem Vorjahr war v.a. die Aufteilung des
noch verbleibenden Betrages an den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Zusammenhang mit der Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels - Kopfquote ausschlaggebend.
Die nachstehende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der
Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben der letzten
fünf Jahre:

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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