Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.177
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Dieser Kreditteil wurde als 25-jährige „Festzins-Tranche“ beansprucht,
welche nach einer 5-jährigen tilgungsfreien Zeit ab (14.) März 2022 in
halbjährlichen Raten zurückzubezahlen ist.
Der Festzins (Fixzinssatz) ist mit 0,703 % p.a. festgelegt.
EIB-Tranche 2
€ 23.500.000,00
Eine zweite Kredittranche in Höhe von € 23.500.000,00 wurde von der
Stadt Innsbruck bei der EIB am 16.12.2016 abgerufen. Der vollständige
Auszahlungsbetrag langte auf dem städtischen Bankkonto am
27.12.2016 ein.
Auch dieser Kreditteil wurde als 25-jährige „Festzins-Tranche“ ausgelegt,
welche ebenso nach einer ca. 5-jährigen tilgungsfreien Zeit ab (27.) Dezember 2021 in halbjährlichen Raten zurückzuführen ist.
Der Festzins (Fixzinssatz) wurde mit 1,261 % p.a. festgelegt.
EIB-Tranche 3
€ 16.500.000,00
Die dritte – und in Bezug auf den (Rahmen-)Finanzierungsvertrag im
Betrag von € 50.000.000,00 letzte – Kredittranche in Höhe von
€ 16.500.000,00 wurde von der Stadt Innsbruck bei der EIB am
30.10.2017 abgerufen. Der vollständige Auszahlungsbetrag langte auf
dem städtischen Bankkonto am 14.11.2017 ein.
Ebenso wie die Tranchen 1 und 2 wurde auch dieser Kreditteil als
25-jährige „Festzins-Tranche“ ausgelegt, welche nach einer ca.
5-jährigen tilgungsfreien Zeit ab (14.) November 2022 in halbjährlichen
Raten zurückzuführen ist.
Der Festzins (Fixzinssatz) wurde mit 1,353 % p.a. festgelegt.
(Zweiter)
Finanzierungsvertrag
(B) mit der
Europäischen
Investitionsbank (EIB)
über € 100.000.000,00
Nachdem die auf der Grundlage des (ersten) Finanzierungsvertrages (A)
maximal beanspruchbare Kreditsumme über insgesamt € 50.000.000,00
mit dem Abruf der Tranche 3 erreicht war, ist am 18.12.2017 zwischen
der EIB und der Stadt Innsbruck ein weiterer (zweiter) Finanzierungsvertrag (B) über den Betrag von maximal € 100.000.000,00 abgeschlossen
worden. Mit dieser Rahmenvereinbarung wurde in Entsprechung des
GR-Beschlusses vom 14.07.2016 für die Stadt Innsbruck die Möglichkeit
eröffnet, eine maximale Kreditsumme von insgesamt € 150.000.000,00
(Finanzierungsvertrag A über € 50.000.000,00 und Finanzierungsvertrag
B über € 100.000.000,00) zur Auszahlung zu begehren.
EIB-Tranche 4
€ 10.000.000,00
Eine vierte Kredittranche über den Betrag von € 10.000.000,00 wurde
von der Stadt Innsbruck bei der EIB am 02.05.2018 abgerufen. Der um
die vertraglich vereinbarte Vorabgebühr (insgesamt € 100.000,00) verminderte Auszahlungsbetrag von € 9.900.000,00 langte auf dem städtischen Bankkonto mit Valuta 15.05.2018 ein.
Ebenso wie die Tranchen 1, 2 und 3 wurde auch dieser Kreditteil als 25jährige „Festzins-Tranche“ ausgelegt, welche nach einer ca. 5-jährigen
tilgungsfreien Zeit ab (15.) Mai 2023 in halbjährlichen Raten zurückzuführen ist.
Der Festzins (Fixzinssatz) wurde mit 1,499 % p.a. festgelegt.
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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