Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.188

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Quote Freie
Finanzspitze
(FSQ)

Als Verhältnis zwischen der Freien Finanzspitze und der Summe der
laufenden Einnahmen (KZ 19) ohne Berücksichtigung der Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 – 89) (KZ 17) ergibt sich die Quote der
Freien Finanzspitze.
Verglichen zum Vorjahr stieg die FSQ im Haushaltsjahr 2018 auf einen
Anteil von 7,42 % (2017: 5,14 %) der laufenden Einnahmen.

Maastricht-Ergebnis –
Gesamtbetrachtung

Im Jahr 2018 ergibt sich wie im Vorjahr ein positives Maastricht-Ergebnis
in Höhe von € 3.747,35 Tsd. Das Maastricht-Ergebnis des Jahres 2018
hat sich im Vergleich zum Vorjahr (2017: € 1.201,50 Tsd.) um € 2.545,84
Tsd. erhöht.

Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der laufenden
Gebarung

Als Saldo zwischen den Einnahmen in Höhe von € 360.171,70 Tsd.
(2017: € 343.516,85 Tsd.) und den Ausgaben in Höhe von € 315.896,98
Tsd. (2017: € 306.052,10 Tsd.) der laufenden Gebarung errechnete sich
als Ergebnis der laufenden Gebarung ein Betrag in Höhe von
€ 44.274,72 Tsd. (2017: € 37.464,74 Tsd.). Im Vergleich zum Vorjahr
erhöhte sich dieser Wert somit um € 6.809,97 Tsd.

Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der
Vermögensgebarung

Das Ergebnis der Vermögensgebarung belief sich im Jahr 2018 auf
€ - 10.505,82 Tsd. (2017: € - 11.693,49 Tsd.). Somit war im Rechnungsabschluss 2018 zur Finanzierung der Vermögensgebarung ein um
€ 1.187,68 Tsd. geringerer Finanzierungsbedarf als im Jahr 2017 zu verzeichnen.

Maastricht-Ergebnis –
Überrechnung
Jahresergebnis
Abschnitte 85 – 89

Die Einbeziehung des Jahresergebnisses aus den Abschnitten 85 – 89
erfolgte im Haushaltsjahr 2018 mit einem Betrag von € - 30.021,55 Tsd.
Im Vergleich zum Vorjahr (€ - 24.569,74 Tsd.) war aus dem Saldo der
Abschnitte 85 – 89 somit ein um € 5.451,81 Tsd. höherer Betrag zu berücksichtigen.

Revision der ESVGSektorzuordnung der
VRV-Ansätze 87-89 auf
Gemeindeebene –
Schreiben der Statistik
Austria vom
10.05.2019

Bei ihren diesjährigen Prüfungshandlungen betreffend die Berechnung
des Maastricht-Ergebnisses wurde die Kontrollabteilung auf ein von der
Statistik Austria an den Leiter der MA IV gerichtetes Schreiben vom
10.05.2019 aufmerksam. Inhaltlich behandelte dieses Schreiben gemäß
der Angabe im Betreff die „Revision der ESVG-Sektorzuordnung der
VRV-Ansätze 87-89 auf Gemeindeebene“ bzw. die dahingehenden Details zur Landeshauptstadt Innsbruck.
Hinsichtlich der von der Stadt Innsbruck beanspruchten Kreditmittel wurde bis dato die Buchungslogik verfolgt, die Vereinnahmung der Kreditmittel vorwiegend in den Abschnitten 85 – 89 (allen voran im UA 875000 –
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH für das Straßenund Regionalbahnprojekt und im UA 898000 – Seilbahnen und Lifte für
das Projekt Neustrukturierung Patscherkofelbahn) zu dokumentieren.
Dies vordergründig auch deshalb, da diese Vereinnahmungsbuchungen
in den Abschnitten 85 – 89 durch die im Rechnungsquerschnitt definierte
Kennziffern-Zuordnung bzw. Berechnungslogik positiv auf das städtische
Maastricht-Ergebnis wirk(t)en. In den vergangenen beiden Jahren ergaben sich somit trotz maßgeblicher Schuldaufnahmen (2018:
€ 45.000.000,00; 2017: € 16.500.000,00) aus rechnerischer Sicht jeweils
positive Maastricht-Ergebnisse.

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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