Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.208

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3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich im
Verkehrswegebau (Amt für Tiefbau) und Landschaftsbau (Amt für
Grünanlagen) – erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer
der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der
Einbehalt einer finanziellen Sicherstellung, welche in den überwiegenden Fällen durch eine Bankgarantie bzw. einen Haftbrief abgelöst
wird.
Vor Ablauf dieser Bankgarantie bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck in der Regel eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistung durch.

Haftbriefbegehungen
im III. Quartal 2019

Im dritten Quartal 2019 nahm die Kontrollabteilung an drei Gewährleistungsbegehung teil. In allen drei Fällen wurden keine gewährleistungsrelevanten Mängel festgestellt und die Freigabe der Haftbriefe
konnte erfolgen.
4 Vergabekontrollen

Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gemäß BVergG

Im dritten Quartal 2019 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung vier
Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 527.429,92
überprüft.
Die Auftragsvergaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen fanden im
Unterschwellenbereich für öffentliche Auftraggeber entsprechend der
zum Vergabezeitpunkt geltenden Fassung des Bundesvergabegesetzes bzw. der Schwellenwerteverordnung statt.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung (aktuelle Fassung
BGBl. II Nr. 211/2018) bis zum 31. Dezember 2020 angehobenen
Subschwellenwerte sowie die letztgültigen EU-Schwellenwerte vom
01.01.2018 wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren
eingehalten.
Wesentliche Beanstandungen waren von der Kontrollabteilung nicht
zu treffen. Die gewählten Vergabeverfahren waren auf Basis der eingesehenen Unterlagen als zulässig zu beurteilen.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 13.02.2020
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 27.02.2020 zur Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-15088/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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