Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.235
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Stadtmagistrat Innsbruck
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NEOS Innsbruck, 29.01.2020 DKN
29, Jan. 2020
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Geschäffsslelle fur Gemeinderat und Stadtsenal
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INNSBAUCK
(zu Punkt 51.6)
Antrag gemäß § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF)
Optimierung der schulärztlichen Tätigkeiten
an Innsbrucker Pflichtschulen
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß § 20
Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden
ANTRAG
betreffend eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt.
Sachverhalt:
Laut der Anfragebeantwortung vom 12. 12. 2019 zu den schulärztlichen
Tätigkeiten an den Innsbrucker Pflichtschulen bestehen keine evidenzbasierten Daten bzgl. der Reihenuntersuchungen durch die Schulärzt_ innen.
Demnach fällt auch nicht auf, dass abgesehen von der Verständigung der
Eltern über notwendige Behandlungen ihrer Kinder nicht weiterverfolgt
wird, ob diese von den Eltern auch zur Kenntnis genommen bzw. durchgeführt wurden. Die Effizienz der schulärztlichen Reihenuntersuchungen ist
demnach zum Teil nicht bgegeben.
Weiters wird in der Anfragebeantwortung angegeben, dass Einschulungen
von Lehrer_innen und Freizeitpädagog_innen zur Verabreichung von Notfallmedikamenten an Schüler_innen anlassbezogen nach Bedarf vorgesehen sind. Leider kann diesbezüglichen Anfragen von Sch ulen aber aktuell
nicht entsprochen werden. Laut Auskunft von Ing. Dr. Rammer stehen
derzeit in Innsbruck keine Schulärzt_innen zur Verfügung, die über die
notwendigen Voraussetzungen verfügen, um diese gesetzlich vorgesch riebenen Einschulungen vorzunehmen.
Antrag:-
Der Gemeinderat wolle beschließen, dass die schulärztlichen Tätigkeiten
an den Innsbrucker Pflichtschulen in Bezug auf Effizienz und schulrechtliche Vorgaben optimiert werden.
Begründung: Die Wahrung der schu/rechtlichen Vorgaben bedarf keiner
Begründung.
Im Anschluss sind die diesbezüglichen Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes zitiert, entnommen von Jusline (online).
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