Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.261
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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
(zu Punkt 51.22)
~) 9. Jan. 202C
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Gescllähss!elle lür Gemeinderat und SledlsenP.,
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alternat ive Liste
innsbruck
Innsbruck, 29.01 .2020
ANTRAG
SOZIALER WOHNBAU STATT BETONGOLD
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Kriterien für die Änderung von Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen sind
zugunsten eines höheren Anteils an sozialem Wohnbau zu überarbeiten.
Bebauungsplanänderungen für größere Wohnbauprojekte müssen künftig einen
Mindestanteil von 50 Prozent sozialen Wohnbau haben, um überhaupt genehmigt zu
werden . Flächenwidmungsplanänderungen von Freiland zu Bauland sollen künftig
ausschließlich zugunsten von sozialem Wohnbau stattfinden.
Begründung
In Österreich wird statistisch gesehen jeden Tag eine Fläche in der Größe von 20
Fußballfeldern zubetoniert. Der Bodenverbrauch befeuert dabei die Klimakrise , wofür
die profitgetriebenen Immobilienunternehmen Hauptverursacher sind. Die derzeitige
Baupolitik treibt die Zersiedelung voran und befördert spekulativen Leerstand. Die
großen Städte vertreiben mit ihrer Wohn- und Verkehrspolitik die Menschen aus den
Zentren.
Aufgabe der Stadt ist es, den Bodenverbrauch zu begrenzen und die verbauten
Flächen optimal zu nutzen. Deshalb muss Bauland in erster Linie für den sozialen
Wohnbau genutzt werden , der dann für die Bevölkerung zur Verfügung steht. Für die
anwesende Bevölkerung (Hauptwohnsitze und Nebenwohnsitze) gäbe es in der
Stadt rund 35 Quadratmeter Wohnnutzfläche pro Kopf. Für ein Paar mit Kind wärend
das mehr als 100 Quadratmeter Wohnfläche.
Alternative Liste Innsbruck
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