Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.296
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41
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34
124
29
98
weiters
Zimmeranträge
Vorläufig erledigte
Mietanträge
Frage 2:
Bei wie vielen der in Frage 1 angeführten Personen handelte es sich um Drittstaatsangehörige, wie viele hatten insbesondere den Rechtsstatus als Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte?
Antwort:
Mit der "Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen" sowie der "Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000
zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der
Rasse oder der ethnischen Herkunft" erfolgte auf rechtlicher Basis de facto
eine Gleichstellung mit österreichischen StaatsbürgerInnen. Daher ist eine
entsprechende Auswertung im Vormerkprogramm nicht vorgesehen.
Subsidiär Schutzberechtigte sind nicht als Flüchtlinge entsprechend der
Genfer Konvention anerkannt und daher österreichischen StaatsbürgerInnen nicht gleichgestellt und somit auch nicht vorgemerkt.
Frage 3:
Wie viele sogenannte "bevorzugte Wohnungsvergaben" (inklusive Wohnungstausch) wurden in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 seitens des zuständigen gemeinderätlichen Ausschusses bzw. des Stadtsenats beschlossen bzw. angeordnet?
Antwort:
Für die Auswertung wurden die letzten 14 Protokolle des Ausschusses für
Soziales und Wohnungsvergabe aus dem Bereich Wohnungsvergabe durchgearbeitet. Von insgesamt 83 Beschlüssen in den Kalenderjahren 2017 bis
2019 im Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe, die Wohnungsfälle
betreffend, wurden 33 "bevorzugte Vergaben" beschlossen.
Wie viele dieser Betroffenen tatsächlich ein Angebot vorzeitig angenommen
haben, kann nur nach einer umfangreichen Recherche beantwortet werden,
in der jeder Fall einzeln betrachtet werden müsste.
Frage 4:
Bei wie vielen der in Frage 3 angeführten bevorzugten Vergaben erfolgten selbige
an Angehörige eines der nachfolgenden Personenkreise?
a) Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;
b) Weitere Drittstaatsangehörige;
c) Personen, die zuvor zumindest einmal delogiert worden waren.
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