Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.304
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(zu Punkt 53.5)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 20.02.2020
Stadt Innsbruck, Zusammenstellung von Arbeits- und Steuerungsgruppen;
Zahl GfGR/11/2020;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 29.01.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 29.01.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Beratende Gremien des Innsbrucker Gemeinderates sind laut den geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinderat, die politischen Ausschüsse und der Stadtsenat. Zusätzlich gibt es
in der Stadt Innsbruck Arbeitsgruppen, welche über keine eindeutige geltende Rechtsgrundlage verfügen. Abgesehen davon erfolgt die Gründung einer Arbeitsgruppe intransparent, sodass selbst die GemeinderätInnen nicht wissen, welche Arbeitsgruppen es derzeit gibt, wer
für die personelle Zusammenstellung der jeweiligen Arbeitsgruppen verantwortlich ist und
welche Ergebnis die Arbeitsgruppen bis dato erarbeiteten. Es gibt weder Protokolle noch Berichte an das höchste politische Gremium der Stadt, den Gemeinderat. Hingegen ist bei Recherche ein möglicher Wildwuchs an Arbeitsgruppen und Steuerungsgruppen wahrnehmbar,
wobei man letztendlich davon ausgehen muss, dass es nicht nur intransparente Arbeitsgruppen, sondern auch Steuerungsgruppen etc. gibt.
Frage 1:
Wie viele Arbeitsgruppen bzw. Steuerungsgruppen etc. wurden seit 01.05.2018
bis zum Zeitpunkt der Einbringung der Anfrage - Stichtag 29.01.20 - eingerichtet?
Antwort:
Festzuhalten ist, dass bei den bestehenden Arbeits- und Projektgruppen in
der Stadt Innsbruck zwischen
a) solchen zur Führung und Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebes,
die gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO)
formell eingerichtet werden, und
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