Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.361

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(zu Punkt 54.5)

StR Rudi Federspiel

Stadtmagistrat Innsbruck

StRin Andrea Dengg

eingelangt am

GR Bernhard Schmidt

2 7. Feb. 2020

GRin Deborah Gregofre

ZoZO

GRin Astrid Denz

KO Markus Lassenberger

/"

KO Stv. Maximilian Kurz

eschäftss!efe fur ~meinderal und Stmnat

LAfl..../

GR Andreas Kunst

f

Innsbruck, am 27.02.2020

Anfrage
betreffend die innere Organisation des Stadtmagistrats

§ 38 Abs. 2 und 3 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck bestimmen unter der
Überschrift „Gliederung des Stadtmagistrates" wie folgt:
,,(2) Die Zahl der Abteilungen und die Aufteilung der Geschäfte auf sie setzt der Bürgermeister
in einer Geschäftseinteilung fest.
(3) Das Nähere über den Geschäftsgang im Stadtmagistrat regelt der Bürgermeister in einer
Geschäftsordnung. Darin ist insbesondere zu bestimmen, inwieweit der Magistratsdirektor, die
Abteilungsleiter und andere Bedienstete des Stadtmagistrates zur Vertretung des
Bürgermeisters berufen sind(§ 42 Abs. 3)."
§ 42 Abs. 3 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck bestimmt unter der Überschrift
„Vertretung der Stadt nach außen" wiederum wie folgt: ,,Die Geschäftsordnung des
Stadtmagistrates bestimmt, wer sonstige Urkunden oder Geschäftsstücke rechtsverbindlich
unterfertigen kann."

In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Welche Bediensteten des Stadtmagistrats sind im Rahmen der Geschäftsordnung
nach § 38 Abs. 3 2. Satz IStR zur Vertretung des Bürgermeisters berufen?
2. Welche Zuständigkeiten umfasst die jewellige Vertretungsbefugnis der berufenen
Organwalter?
3. Aufgrund welcher Beweggründe/ sachlicher Umstände erfolgte die jeweilige Erteilung
der Vertretungsbefugnis?
4. Werden - entgegen dem Wortlaut des Stadtrechts - mit der Erteilung der
Vertretungsbefugnis auch weitere Befugnisse, die über das Recht zur
rechtsverbindlichen Unterfertigung von Urkunden/ Geschäftsstücken hinausgehen,
erteilt? Falls ja, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage?

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