Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.364
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(zu Punkt 54.7)
StR Rudi Federspiel
StRin Andrea Dengg
GR Andreas Kunst
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
KO Markus Lassenberger
KO Stv. Maximilian Kurz
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2 Z Feb. 2020
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z.020
GR Bernhard Schmidt
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
chäftsstefefur Gemei,era! und Stadtsenat
Innsbruck, am 27.02.2020
Anfrage
betreffend den Katastrophenschutz in der Landeshauptstadt Innsbruck
In der Magistratsgeschäftsordnung, Besonderer Teil B-02a wurde zuletzt am 17.12.2019 (mit
Wirkung vom 01 .01 .2020) eine Geschäftseinteilung für den Stadtmagistrat Innsbruck
getroffen, soweit dieser für die nachangeführten Angelegenheiten sachlich und örtlich im
Rahmen der Gemeinde- und Bezirksverwaltung zuständig ist. Dabei wurden auch die
Zuständigkeiten in Angelegenheiten des Katastrophenschutzes verteilt.
Dem Amt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen obliegen in diesem Zusammenhang
folgende Aufgaben:
• Verbindungsstelle zu Rettungsorganisationen
• Geschäftsstelle der Gemeindeeinsatzleitung
• Mitwirkung an der Vollziehung des Katastrophenfondsgesetzes
• Vollziehung des Katastrophenmanagementgesetzes, insbesondere behördliche
Aufgaben des Katastrophenmanagements, soweit damit nicht das Kommando der
städtischen Berufsfeuerwehr betraut ist
Dem Amt Berufsfeuerwehr obliegen folgende Aufgaben:
• Maßnahmen der Brandbekämpfung
• technische Durchführung des Zivil- und Katastrophensch utzes
• Mitwirkung an der Erstellung der Katastrophenschutzpläne nach dem
Katastrophenmanagementgesetz und Vorhaltung
der dafür notwendigen
Gerätschaften
Dem Amt Wald und Natur obliegt schließlich die Mitwirkung bei technischen und finanziellen
Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung und des Katastrophenschutzes .
Die politische Zuständigkeit für alle diese Dienststellen ist derzeit beim 2. BürgermeisterStellvertreter Franz X. Gruber gebündelt.