Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.381
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Gesamter Text dieser Seite:
1
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
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Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes-innsbruck.at
E-Mail: office@gerechtes-innsbruck.at
(zu Punkt 54.15)
Bürgermeister der Stadt Innsbruck
im Hause
ANFRAGE
Erholungsheim Forellenhof - Westendorf
Das Erholungsheim Forellenhof in Westendorf, umgangssprachlich auch „lnnsbrucker
Heim" genannt, ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Urlaubsziel für unsere älteren Mitbürger, welche sich kostenintensive Urlaube nicht leisten können.
Seit 2016, aber auch aktuell im Februar 2020 konnte man den Medien entnehmen,
dass sich der Bürgermeister einen Verkauf der Immobilie samt 10,9 Hektar Grund
vorstellen könne, und für ihn eine Sanierung des Gebäudes nicht in Frage komme.
Fragenkatalog:
1. Warum kommt eine Sanierung des Erholungsheimes Forellenhof in Westendorf für den Bürgermeister der Landehauptstadt Innsbruck nicht in Frage bzw.
gibt es einen gültigen Beschluss des lnnsbrucker Gemeinderates, des lnnsbrucker Stadtsenates etc. die erwähnte Immobilie nicht mehr zu sanieren?
2. Wenn ja, um welchen Beschluss bzw. um welche Beschlüsse handelt es sich?
3. Kann ein Bürgermeister alleine entscheiden, ob eine Immobilie, welche sich im
Eigentum der Stadt bzw. im Eigentum einer Beteiligung der Stadt Innsbruck befindet, saniert wird, oder nicht?
4. Wenn ja, aufgrund welcher Rechtslage?
5. Wenn nein, warum lässt der Bürgermeister quasi im Alleingang über die Medien verkünden, dass das Erholungsheim Forellenhof in Westendorf nicht
mehr saniert wird?