Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.406
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B e g r ü n d u n g:
Die Stadt Innsbruck zählt mit ihren Beteiligungen zu den größten Arbeitgebern Tirols.
Die Stadt Innsbruck mit ihren Beteiligungen soll auch in Bezug auf die Hygiene, nicht
zuletzt auch aufgrund der Verbreitung des Coronavirus eine Vorbildwirkung haben,
und alles in ihren Möglichkeiten unternehmen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch selbstverständlich die Kunden vor der Übertragung von Infektionskrankheiten etc. bestmöglich zu schützen.
So gibt es natürlich Behörden und Beteiligungen der Stadt Innsbruck mit wenig Kundenkontakt, wie auch selbstverständlich Behörden und Beteiligungen der Stadt Innsbruck mit sehr vielen Kundenkontakten,
Die Stadt Innsbruck ist es auch, welche unter anderem über das Gesundheitsamt die
Hygienevorschriften bei Privatbetrieben zum Wohle der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch der Kunden überprüft, legt aber leider in ihrem eigenen unmittelbaren Wirkungsbereich nicht immer dieselben Hygienemaßstäbe an.
Daher ist es umso wichtiger, auch aus aktuellen Gründen, die Hygienevorrichtungen
im Stadtmagistrat und bei den Beteiligungen der Stadt bestmöglich und schnellstmöglich zu maximieren.
Um einen möglichen Bedarf an Desinfektionsmittelspendern schnellstmöglich zu eruieren sollen die jeweiligen Behörden und Beteiligungen der Stadt dem Bürgermeister
den notwendigen Bedarf melden, damit die Maximierung der Hygiene im Stadtmagistrat und bei den Beteiligungen schnellstmöglich umgesetzt werden kann.
Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch der Kunden muss für
die Stadt Innsbruck höchste Priorität haben.
Die Bedeckung soll über das Budget, welches dem Stadtmagistrat und den Beteiligungen für die Einhaltung der Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen vorgesehen ist,
erfolgen, ebenso über die vermehrte Einnahme an Kommunalsteuern bzw. aus den
Umsatzerlösen der jeweiligen Beteiligungen.