Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.49

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- 109 -

Beschluss (bei Stimmenthaltung von Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
26.02.2020 (Seite 108) wird angenommen.
28.

V 1713/2020
Förderungsvereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung von Kinder- und Jugendeinrichtungen

30.

Pachtvertrag Arzler Alm, einvernehmliche Auflösung
Bgm. Willi referiert die Verfügung des
Stadtsenates vom 26.02.2020 gemäß
§ 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.

Die Stadt Innsbruck löst den mit Ing.
Mag. Johannes Anzengruber, BSc abgeschlossenen Almpachtvertrag vom
27.11.2013, Zl. III 357/2013, einvernehmlich zum 26.02.2020 auf.

2.

Die in der vorliegenden Anlage ./2 angeführten, vom Pächter und/oder seiner Rechtsvorgängerin
eingebrachten verbauten und
beweglichen Inventargegenstände
(ausgenommen Maschinen) verbleiben
beim Pachtgegenstand und gehen gegen Zahlung eines Ablösebetrages von
(inkl. USt) in das Eigentum
der Stadt Innsbruck über.

3.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Kosten für die Erstellung des Gutachtens des Sachverständigen Mag. Schönitzer gemäß Honorarnote vom
19.02.2020 zur Hälfte, sohin mit einem
Betrag von
(inkl. USt).

4.

Weiters übernimmt die Stadt Innsbruck
die im Gastank vorhandene Gasbevorratung in ihr Eigentum und wird diese
mit einem Betrag von
(inkl.
USt) ablösen.

5.

Die vom Pächter in Form von Arbeitsleistungen getätigten Investitionsaufwendungen für die thermische Sanierung von Decken und Wandflächen im
großen Stallgebäude und in den Wohnräumen im Almgebäude werden von
der Stadt Innsbruck zur Hälfte abgegolten und wird dieser Anteil einvernehmlich mit einem Betrag von
(inkl. USt) festgelegt.

6.

Der von der Stadt Innsbruck insgesamt
zu leistende Ablösewert beläuft sich sohin auf
inkl. USt.

7.

Vom Zeitpunkt der Beendigung des
Pachtverhältnisses bis zur tatsächlichen Räumung hat der Pächter die
gleichen Zahlungen, welche bisher als

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.02.2020:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt den
Antragstellerlnnen eine mittelfristige Fördervereinbarung in Höhe von:
Jugendland GmbH

€ 35.000,--

Verein Culture lnfection

€ 15.000,--

Street Motion Studio

€ 11.500,--

für die Jahre 2020, 2021 und 2022 laut vorliegender Vereinbarung.
Die Bedeckung erfolgt aus Vp. 259010757510, Laufende Tansferzahlung, Förderung Jugendarbeit und Jugendheime.
29.

V-KJ-17602/2019
Neues Fördermodell für private
Kinderbetreuungseinrichtungen
(Betriebsbeiträge) ab dem
Jahr 2020, Richtlinien

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.02.2020:
In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.07.2019 beschließt der Gemeinderat den vorliegenden Entwurf der
Sonderrichtlinien der Stadt Innsbruck für die
Gewährung von Betriebsbeiträgen an private Kinderbetreuungseinrichtungen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
verlässt aufgrund von Befangenheit den
Saal.

GR-Sitzung 27.02.2020

Maglbk/30028/LA-LSA/1