Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.76
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51.6
GfGR/23/2020
Innsbrucker Pflichtschulen, schulärztliche Tätigkeiten
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Aus der
Beantwortung einer entsprechenden Anfrage und Erfahrungen ergibt sich, dass die
schulärztliche Arbeit in der Schule möglicherweise nicht sehr effizient sein kann. Insbesondere im Zusammenhang mit den Reihenuntersuchungen ist es mir ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass es
eine Vorschrift gibt, dass eine pflegerische
oder medizinische Tätigkeit durch das Lehrpersonal für chronisch kranke Kinder, die
am Schulunterricht teilnehmen, übernommen werden muss.
Der Ablauf ist da ganz klar geregelt. Es gibt
vom behandelnden Arzt des Kindes eine
Übertragung dieser Aufgabe. Die Anordnungsverantwortung muss dann von den
SchulärztInnen übernommen werden, um
den Lehrpersonen die Durchführungsverantwortung zu übertragen.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass z. B.
das Verabreichen einer Spritze von dem/der
SchulärztIn der Lehrperson erklärt wird, die
sich bereit erklärt, sie dem Kind zu verabreichen. Das ist nicht möglich, weil SchulärztInnen dazu bestimmte Voraussetzung erfüllen müssen, die sie aber derzeit nicht aufweisen.
Es gibt fast an jeder Schule chronisch
kranke Kinder. Die Schulen müssen schulferne Personen, die Ärzte sind, bitten, ob
sie diese Aufgabe übernehmen. Vermutlich
ist das sogar ein rechtlicher Graubereich,
weil es auch dazu ein Rundschreiben
13/2019 gibt, das die schulärztlichen Tätigkeiten umschreibt. Es wird darin darauf hingewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass
diese Aufgabe so erfüllt wird und die LehrerInnen die chronisch kranken Kinder gut
versorgen können.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR-Sitzung 27.02.2020
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS,
FRITZ, GERECHT und ALI, 13 Stimmen):
Der Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS,
GERECHT und ALI, 12 Stimmen):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely in
der Sitzung des Gemeinderates am
29.01.2020 eingebrachte Antrag wird dem
Inhalt nach abgelehnt.
51.7
GfGR/24/2020
Tiroler Landestheater & Orchester
GmbH, Aufsichtsratssitzungen,
Teilnahme des Betriebsrates
(GR Onay)
GR Onay: Diesen Antrag habe ich bereits in
der letzten Regierungsperiode zusammen
mit den GRÜNEN eingebracht. Ursprünglich
ging es darum, dass die BetriebsrätInnen
der Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH Innsbruck - Betriebsrat für Arbeiter
und Angestellte, Betriebsrat für Orchester
und Betriebsrat für andere künstlerische Tätigkeiten - seit mehreren Jahren zu Informationszwecken in den Aufsichtsrat eingeladen werden und anschließend den Raum
gleich wieder verlassen müssen. Die Aufsichtsratssitzung findet dann ohne Betriebsrat statt.
Vor dem Jahr 2005 waren die Theaterbetriebe noch nicht ausgelagert. Da hat es
statt des Aufsichtsrates den Theaterbeirat
gegeben, in dem auch BelegschaftsvertreterInnen Sitz und Stimme hatten.
Später kam es österreichweit zu Auslagerungen der Landestheater. Plötzlich durften
Betriebsräte in Theaterbetrieben laut Gesetz kein Stimmrecht mehr haben. Wie Linz
beweist, ist es aber durchaus möglich, dass
die Belegschaftsvertretung ohne Stimmrecht an Aufsichtsratssitzungen teilnimmt.
In der Vorperiode stellte ich den Antrag,
dass wir als Stadt Innsbruck - wir sind mit
45 % am Landestheater beteiligt und das
Land Tirol mit 55 % -, als öffentliche Hand,
im Sinne der Betriebsdemokratie vorbildlich
agieren und diese langjährige Forderung
der Belegschaft ermöglichen sollen.