Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.106

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Nach der Projekteinreichung befasste sich der IGB erneut mit dem (unveränderten) Projekt und bestätigte seine im Zuge der ersten Befassung getroffenen Feststellungen. Da im Abbruch des Gebäudes ein unwiederbringlicher Verlust für den charakteristischen Stadtbaukörper Innsbruck befürchtet wurde, schlug der IGB vor, das Gebäude zum charakteristischen Gebäude gemäß SOG 2003 zu erklären.
Behandlung im SVB

Auch der Sachverständigenbeirat (SVB) befasste sich gemäß SOG
2003 mit dem Vorhaben und beurteilte das Gebäude nach erster Einschätzung sowohl städtebaulich wie auch gestalterisch als charakteristisch und hochwertig für den Straßenzug. Die Absicht des IGB, das Gebäude als charakteristisches Gebäude zu erklären, wurde voll inhaltlich
mitgetragen. Die geprüfte Dienststelle leitete daraufhin ein Verfahren
zur Unterschutzstellung des Gebäudes als „charakteristisches Gebäude“ nach dem SOG 2003 ein.
Dem Bauwerber wurde die Absicht der Behörde, das Gebäude zu einem charakteristischen Gebäude zu erklären, schriftlich mitgeteilt. Die
Verständigung über die Absichtserklärung der Behörde implizierte,
dass u.a. sämtliche Zu- und Umbauten, die typische architektonische
Elemente berühren, sowie Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes vorläufig einer Bewilligung bedurften sowie ein Abbruch des Gebäudes vorläufig unzulässig wurde.

Bescheidmäßige
Erklärung zum
charakteristischen
Gebäude

Nachdem gutachterlich einerseits die Bedeutung des Gebäudes für das
Stadt- und Ortsbild sowie andererseits die wirtschaftliche Instandhaltung des Gebäudes als vertretbar bestätigt wurden, erging im Juli 2017
der Bescheid, mit welchem das Gebäude als ein charakteristisches Gebäude erklärt wurde.

Beschwerde beim
LVwG

Der Bauwerber bzw. Baurechtsnehmer und die Eigentümerin ÖBf AG
brachten gegen den Bescheid Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) ein. Das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss des LVwG im Juli 2018 eingestellt, nachdem der Baurechtsnehmer sowie die ÖBf AG ihre Beschwerden im Juli 2018 zurückgezogen
hatten.

Projektüberarbeitung

Bereits im April 2017 hatte der Bauwerber ein neues Konzept für die
Nutzung des Gebäudes ausgearbeitet. Dieses sah umfassende Umbau- und Sanierungsarbeiten für das bestehende Gebäude sowie hofseitig einen neuen Bauteil vor. Die Beurteilung des SVB fiel jedoch erneut negativ aus, nachdem u.a. eine maßgebliche Störung des Ortsbildes bescheinigt wurde sowie Bedenken aufgrund massiver Eingriffe in
die innere Gebäudestruktur bestanden.
In weiterer Folge wurden noch mehrere Male diverse Planungsvarianten des gegenständlichen Projektes im SVB behandelt, welches fortschreitend den Vorstellungen des Bauwerbers sowie den städtebaulichen und gestalterischen Vorstellungen des SVB entsprach. Dies war
auch maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass die Phase der Projektentwicklung laufend durch die geprüfte Dienststelle, dem Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, begleitet wurde. In der Sitzung vom Mai 2018 befürwortete der SVB schließlich grundsätzlich das
bis zu diesem Zeitpunkt ausgearbeitete Projekt.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

68