Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.11
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34.
Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit, Bereich "Gesundheit"
37.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B45, Innenstadt,
Bereich zwischen Adamgasse,
Brixner Straße, Südtiroler Platz
und Salurner Straße (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 64/l, Nr. 64/l2, Nr. 64/l3 und
Nr. 64/m), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und
Gesundheit vom 12.03.2020:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" werden gemäß Beilage genehmigt.
35.
Verkehrsmaßnahmen
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 22.01.2020:
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
36.
MagIbk/28595/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F30, Innenstadt,
Bereich Adamgasse 1 bis 7 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5), gemäß
§ 36 TROG 2016
Schriftlicher Mehrheitsbeschluss (gegen
ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.03.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F30, Innenstadt,
Bereich Adamgasse 1 bis 7 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5),
gemäß § 36 TROG 2016 wird beschlossen.
MagIbk/28594/SP-BB-IN/1
Schriftlicher Mehrheitsbeschluss (gegen
ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.03.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B45, Innenstadt, Bereich
zwischen Adamgasse, Brixner Straße,
Südtiroler Platz und Salurner Straße (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. 64/l,
Nr. 64/l2, Nr. 64/l3 und Nr. 64/m), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
38.
MagIbk/30974/SP-BB-VI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. VI-B1, Vill, Bereich Dorfstraße 1 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IG-B2 und
Nr. IG-B2/2), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.03.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. VI-B1, Vill, Bereich Dorfstraße 1 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IG-B2 und Nr. IG-B2/2), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 30.04.2020