Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.118
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Textziffer
Prüfung Teilbereiche der Gebarung des Hortwesens
(Bericht vom 18.10.2016)
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Im Zusammenhang mit der Tarifgestaltung (Elternbeiträge) für Schülerhorte wurde
festgestellt, dass die Höhe der privatrechtlichen Entgelte jährlich vom StS beschlossen worden ist, wenngleich diese Aufgabe dem GR obliegt. Nach Rücksprache und
in Abstimmung mit dem für den Vorschlag der für das jeweilige Haushaltsjahr zu
beschließenden Abgaben zuständigen Bediensteten des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV wurde angeregt, privatrechtliche Entgelte der Stadt
Innsbruck im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplanes durch den GR
genehmigen zu lassen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kündigte die MA V an, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen und die Kindergarten- und Horttarife dem GR zur
Beschlussfassung zu übermitteln.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 stellte die Kontrollabteilung fest, dass
das Amt für Kinder-, Jugend- und Generationen der MA V dem Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV mit Schreiben vom 23.08.2016 die
Höhe der Kindergarten- und Horttarife für die Jahre 2017 und 2018 (Doppelbudget)
übermittelt hat. Entgegen der vom letztgenannten Referat im Zuge der Prüfung verkündeten Vorlage der Tarife (Elternbeiträge) an den GR wurden diese dem StS am
09.11.2016 vorgelegt und von dessen Mitgliedern einstimmig beschlossen. Eine (erneute) Vorlage der Kindergarten- und Horttarife an den GR war erst wieder für das
Wirtschaftsjahr 2019 möglich.
Dazu haben Recherchen ergeben, dass (erneut) der StS am 12.12.2018 die Höhe
die in Rede stehenden Elternbeiträge festgesetzt hat. Die diesbezügliche Anfrage
der Kontrollabteilung beim Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft hat ergeben,
dass sich diese Angelegenheit zum Prüfungszeitpunkt noch in Abklärung befand.
Im Zuge ihrer Follow up – Einschau 2019 stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
Höhe der Kindergarten- und Horttarife (Elternbeiträge) für das Betriebsjahr
2020/2021 vom GR am 22.11.2019 formell beschlossen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Belegkontrollen I. Quartal 2018
(Bericht vom 28.05.2018)
27
Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Straßenbetrieb der MA III an das Stift Wilten im Betrag von € 1.600,00. Die Zahlung bezog sich
auf eine Rechnung vom 24.01.2018, mittels welcher vom Stift der „Fischerei-Entschädigungsbetrag für die Schneerampe am Inn“ für das Jahr 2018 eingefordert
worden ist.
Auf Rückfrage des Vertreters der Kontrollabteilung beim zuständigen (damaligen)
Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb informierte dieser inhaltlich darüber, dass
diese Auszahlung an das Stift als Entschädigung für seine bestehenden Fischereirechte im Zusammenhang mit der bewilligten Einbringung von Räumschnee durch
die Stadt Innsbruck in den Inn vereinbart sei. Eine separate schriftliche Vereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und Stift Wilten bestehe nicht; vielmehr ginge die
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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