Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.144
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Zur Follow up – Einschau 2018 wurde diesbezüglich berichtet, dass eine von der
Kontrollabteilung angeregte Plausibilitätskontrolle durch das Amt für Rechnungswesen zu den beiden Sachkonten 279100 Handverlag und 368000 Verrechnungskonto
Stadt noch ausständig sei.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2019 teilte die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung mit, dass die beiden Sachkonten 279100
Handverlag und 368000 Verrechnungskonto Stadt derzeit ausgeglichen seien.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Wie die Einschau der Kontrollabteilung zeigte, stand eine zum Jahresende 2017 im
Rahmen der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb bestehende
bzw. geführte „Forderung Stadt Innsbruck“ in Höhe von € 1.233.485,89 in Verbindung mit der Rückführung des dem GESB bei dessen Gründung zur Verfügung gestellten Handverlages.
Im September des Jahres 1994 wurde der GESB von der Stadt Innsbruck mit
einem „Startkapital“ in Höhe von insgesamt € 1.606.069,64 (ursprünglich
ATS 22.100.000,00) ausgestattet. Zur Deckung des im Jahr 2017 noch offenen zurückzuführenden Betrages von € 1.233.485,89 wurde vom GESB dabei aus liquiditätstechnischer Sicht auf Geldmittel zurückgegriffen, welche der Veranlagung
Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb zuzurechnen sind. Aus diesem Grund
wurde – aus Sicht der Stadt Innsbruck und vom externen Controller – bezüglich der
Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb eine Forderung der Stadt
Innsbruck (gegenüber dem GESB) in diesem Ausmaß ausgewiesen.
Von der Kontrollabteilung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb geführten Veranlagungen im GESB dringend zur (restlichen) Deckung der Pensionszahlungen benötigt werden. Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung, die zum Jahresende
2017 aus Sicht der Stadt bestehende Forderung (gegenüber dem GESB) in Höhe
von € 1.233.485,89 zu bereinigen. Für die Kontrollabteilung vorstellbar war ein um
diesen Betrag erhöhter Abgangsdeckungszuschuss der Stadt an den GESB, um
diesen Betrag wieder der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb
zuzuführen.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass die Bereinigung der
Forderung in den kommenden Jahren in Form von erhöhten Budgetzuschüssen –
entsprechend dem Liquiditätsbedarf des Gestellungsbetriebes – erfolgen wird. Auch
zur letztjährigen Follow up – Einschau wurde vom Leiter der MA IV angekündigt, die
gegenständliche Empfehlung bei der Planung des Finanzbedarfs des Gestellungsbetriebes für die kommenden Jahre zu berücksichtigen.
Zur aktuellen Follow up – Prüfung stellte der Leiter der MA IV der Kontrollabteilung
ein im März 2019 angefertigtes Konzept mit dem Titel „Budgetfinanzierung der Pensionsverbindlichkeiten des Gestellungsbetriebes“ zur Verfügung. Dieses wurde vom
Finanzbeirat in seiner Sitzung vom 13.05.2019 und letztlich auch vom Stadtsenat in
seiner Sitzung vom 14.08.2019 zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Ergebnis
sind in diesem Konzept ab dem Jahr 2020 einschleifend erhöhte Zusatzzuschüsse
(neben dem bestehenden jährlich wertangepassten Budgetzuschuss für 2020 rd.
€ 5,3 Mio.) vorgesehen. Das konzipierte Zuschussmodell beginnt mit einer zusätzlichen Budgetfinanzierung von € 1,6 Mio. im Jahr 2020, welche jährlich um € 0,4 Mio.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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