Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.147
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Zur vergangenen Follow up – Einschau teilte der Leiter der MA IV mit, dass der
Finanzbeirat den angeführten Beschluss in seiner letzten Sitzung (vom 08.11.2018)
bekräftigt habe. Weiters wurde von ihm angekündigt, die angesprochene Deckungslücke in der Finanzplanung der Stadt Innsbruck zu berücksichtigen.
Erneut dazu befragt wurde vom Leiter der MA IV auf das im März 2019 erarbeitete
Konzept zur „Budgetfinanzierung der Pensionsverbindlichkeiten des Gestellungsbetriebes“ verwiesen. Dieses sieht – wie in Tz 52 angeführt – ab dem Jahr 2020 einschleifend erhöhte zusätzliche Budgetzuschüsse der Stadt zur (teilweisen) Finanzierung des GESB vor. Im Voranschlag der Stadt Innsbruck war der für das Jahr
2020 erhöhte Budgetzuschuss berücksichtigt. Für weitere Umsetzungen wurde von
der Fachdienststelle auf die Berücksichtigung dieser Zusatzzuschüsse in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt verwiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bezüglich der Erträge hinsichtlich der regionalen Immobilieninvestitionen als Teil der
Gesamtveranlagung des GESB wurde vom Beiratsvorsitzenden in der Sitzung vom
03.05.2016 darauf hingewiesen, dass diese in der Vergangenheit zwar von der Stadt
Innsbruck vereinnahmt, jedoch nicht an den Gestellungsbetrieb weitergeleitet worden sind. Im Bewertungs- und Berechnungssystem bezüglich des Gestellungsbetriebes wirkt sich dieser Umstand auf die Deckungslücke erhöhend aus.
Vor dem Hintergrund des zeitlichen Näherrückens der Deckungslücke wurde vom
Beirat auf die Notwendigkeit detaillierter strategischer Planungen zur Schließung
der Deckungslücke verwiesen. Insbesondere wurde dahingehend auf einen Verwertungsbeginn der Immobilien bereits ab den Jahren 2023/2024 (bis dahin wahrscheinliches Aufbrauchen des Finanzvermögens) hingewiesen.
Dem Protokoll der Sitzung des Finanzbeirates vom 30.05.2017 waren in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen zu entnehmen:
Verwertungsbeginn der Immobilien bereits ab dem Jahr 2024
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Finanzvermögen im Laufe des Jahres
2024 aufgebraucht sein, sodass danach Zahlungsflüsse aus dem Immobilienvermögen notwendig werden. Bereits jetzt sind strategische Überlegungen betreffend die Verwertung von Immobilien – z.B. durch Verkauf oder Beleihung – anzustellen.
Einbeziehung der kalkulierten, tatsächlich erzielten Erträge aus den für die Pensionsrückdeckung zweckgewidmeten Immobilieninvestments
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass sich der Finanzbeirat in seiner Sitzung vom 15.11.2017 (das war das letzte der Kontrollabteilung im
Zuge der damaligen Einschau vorgelegte Sitzungsprotokoll) unter Tagesordnungspunkt 5 mit der „Strategie Immobilien“ beschäftigte. In Grundzügen wurden dabei
zwei Denk- bzw. Modellvarianten aufgezeigt. Die damalige Frau Bürgermeisterin
brachte als Mitglied des Finanzbeirates den Vorschlag ein, die Entscheidungsgrundlagen im ersten Halbjahr 2018 (weiter) entscheidungsreif zu konkretisieren. Dieser
Vorgehensweise wurde vom Beirat zugestimmt. Der Stadtsenat nahm die dargestellten Empfehlungen des Finanzbeirates im Rahmen der üblichen Berichte der
Fachdienststelle (MA IV) ebenfalls zustimmend zur Kenntnis.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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