Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.170
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Textziffer
da das im Subventionsnachweis angeführte Bankkonto (mit der Bezeichnung
„Durchläufer Stadt Innsbruck“) zum 01.01.2016 einen Anfangssaldo von
€ 18.397,25 auswies. Durch den vorhin erwähnten, nicht vollständig aufgebrauchten
städtischen Zuschuss von € 2.547,47 hat sich der Kontostand zum 29.12.2017 auf
€ 9.096,13 erhöht.
Wenngleich die im Jahr 2017 vorliegenden Mehreinnahmen auf dem Bankkonto des
Subventionsempfängers aufscheinen, ergab sich nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung ein Kapitalzuwachs im Sinne der städtischen Subventionsordnung.
Folglich wurde dem Amt für Sport der MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und
Sport empfohlen, die bislang gepflogene Vorgehensweise vor dem Hintergrund der
Bestimmungen der städtischen Subventionsordnung zu prüfen.
Letztlich hat die Kontrollabteilung im Konnex damit angemerkt, dass obwohl die
Subvention zur Rückerstattung der Betriebskosten 2017 in Höhe von € 88,0 Tsd.
nicht vollständig aufgebraucht worden ist, im Jahr 2018 ein (erhöhter) Förderungsbeitrag von € 92,0 Tsd. an den Tiroler Fußballverband ausbezahlt wurde.
Dazu teilte das Amt für Sport in seiner Stellungnahme mit, dass sich im Rahmen der
jährlichen Budgeterstellung nicht genau abschätzen lässt, ob sich ein erhöhtes oder
reduziertes Trainings- und Spielprogramm der Fußballvereine ergibt. Aus diesem
Grund ergeht an den Tiroler Fußballverband „ein fixer Subventionsbetrag. Fällt die
Subvention zu gering aus, kann der Fußballverband dies mit der Pauschalsubvention des nächsten Jahres wieder kompensieren, fällt die städtischen Subvention geringfügig zu hoch aus, kann dies für das nächste Jahr vorgetragen werden.“ Diese
Vorgangsweise hat sich gemäß den Ausführungen des betreffenden Amtes seit rd.
15 Jahren äußerst bewährt, weshalb auf eine jährliche Ergänzungssubvention der
Stadt Innsbruck bzw. eine Rückzahlung seitens des Subventionswerbers aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet wird. Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird insofern entsprochen, dass die bisherige Vorgehensweise kritisch überprüft wurde bzw. wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Im Zuge ihrer Einschau war insbesondere der doch beachtlich hohe Anteil an den
subventionierten Betriebskosten des Vereins A (inkl. GmbH) im Jahr 2017 auffällig.
Mit dem Zuschuss in Höhe von € 83.664,53 hat der Verein 97,91% der gesamten
Fördermittel erhalten. Die hierzu von der Kontrollabteilung stichprobenartig ausgewählten und geprüften Betriebskostenabrechnungen der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH setzten sich zum größten Teil aus Benützungsgebühren für den Natur- und Kunstrasenplatz (Tivoli W1 bzw. W2) der Gesellschaft
zusammen. Die Rückerstattungsbeträge in Höhe von € 14.352,29 bzw. € 32.320,72
an den Verein A (GmbH) stellten jedoch Kosten für die Nutzung der Rasenheizung
sowie spieltagsbezogene Zusatzkosten (bspw. Flutlicht) dar.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung darauf aufmerksam gemacht,
dass seit 03.08.2016 der (Profi-)Betrieb der Kampfmannschaft des Vereins A in eine
GmbH ausgelagert worden ist. Insofern betrafen die eben angeführten Kosten nicht
den im zeitgerecht übermittelten Subventionsnachweis angeführten Verein A, sondern die aus dem Verein A ausgegliederte GmbH. Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Angaben hinsichtlich des Verwendungszweckes
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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