Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.177

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Tsd. reduziert und im Gegensatz dazu die Post 728200 – Entgelte für sonstige Leistungen (GA) des Teilabschnittes 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit
um diese finanzielle Budgetübertragung erhöht worden.
Durch die erfolgte Erfassungsumstellung dieser Ausgaben hat sich der Aufteilungsschlüssel für den abzugsfähigen Vorsteuerbetrag von (vorher) 32 % bzw. 30 % (Teilabschnitt 010030 bzw. 010010) auf nunmehr 33 % (Teilabschnitt 015000) geändert.
Darüber, ob bezüglich dieser Vorgehensweise mit der für Steuerangelegenheiten
zuständigen Organisationseinheit der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung eine Absprache getroffen worden ist, konnte der Kontrollabteilung keine
Auskunft erteilt werden, weshalb eine Klärung dieses steuerlichen Sachverhaltes
empfohlen wurde.
Dazu teilte das Büro des Bürgermeisters im Zuge der Follow up – Einschau 2019
mit, dass ein Gespräch mit der in Rede stehenden Magistratsabteilung noch ausständig sei, dies auf Initiative der Geschäftsstelle jedoch zeitnah nachgeholt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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In Bezug auf die Mitteilungszeitschrift „Innsbruck informiert“ war die Übernahme der
im Jahr 2014 vereinbarten Inseraten- und Beilagenakquise sowie die daraus resultierende Provisionsleistung für den Auftragnehmer in Abschnitt IV. Technische Leistungsbeschreibung und sonstigen Ausschreibungsunterlagen der Vertragsbestimmungen geregelt. Demnach hat der Auftragnehmer (vorerst) 33,33 % des Bruttoangebotspreises durch Inseratenakquise abzudecken und handelte es sich hierbei um
ein vom Auftragnehmer zu garantierendes Mindestaufkommen an bzw. zu garantierende Mindesterlöse aus Inseraten.
Die im Angebot dargelegte Berechnung der vom Auftragnehmer garantierten Mindesterlöse aus Inseraten in Höhe von netto € 4.645,58 (d.s. 33,33 % vom Nettopreis) war von der Kontrollabteilung nicht schlüssig bzw. stimmig nachvollziehbar.
Den Ausführungen des Abschnittes IV. Technische Leistungsbeschreibung und
sonstigen Ausschreibungsunterlagen zufolge hatte der Auftragnehmer nach Ansicht
des Prüforgans 33,33 % vom Bruttoangebotspreis oder netto € 5.574,70 durch Inseratenakquisition abzudecken.
Infolgedessen, dass die in den Ausschreibungsunterlagen unter dem Abschnitt
V. Preisblatt vom Bieter erklärte Preisermittlung von der Stadt Innsbruck nicht moniert bzw. anerkannt wurde, ist der angebotene bzw. der in den vergangenen Jahren
praktizierte Nettopreis pro Ausgabe abzüglich 33,33 % an Mindestgarantie für Inserateneinnahmen der Mitteilungszeitschrift „Innsbruck informiert“ bestandsfest geworden.
Obenhin zeigte die Durchsicht der unter Punkt V. Preisblatt festgehaltenen Ausführungen, dass vom Auftragnehmer anstelle des Nettopreises pro Ausgabe abzüglich
33,33 % an Mindestgarantie für Inserateneinnahmen fälschlicherweise die Höhe
des zu garantierenden Mindestaufkommens an Inseraten von € 4.645,58 eingetragen worden ist.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuausschreibung der im Kontext mit der Mitteilungszeitschrift „Innsbruck informiert“ zusammenhängenden Leistungen (Herstel-

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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