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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.194

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Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck richtete als wesentlichen Bestandteil seines Prüfauftrages gemäß § 74c des Innsbrucker Stadtrechtes vom
05.06.2018 insgesamt 11 konkrete Fragestellungen an die Kontrollabteilung. Dabei
lautete die Frage Nr. 11 wie folgt:
„Was empfiehlt die Kontrollabteilung den politischen Verantwortungsträger*innen der Stadtgemeinde Innsbruck für die künftige Abwicklung von Großprojekten?“

Bei der Beantwortung der Frage wurden von der Kontrollabteilung vier ihrer Einschätzung nach maßgebliche Bereiche angeführt, bei denen ausgehend von der
durchgeführten Prüfung des Projektes „Neustrukturierung Patscherkofel(-bahn)“ für
künftige Großprojekte Verbesserungspotential gegeben war. Ohne die Formulierungen und zusätzlichen Erläuterungen des ursprünglichen Berichtes in all ihren Details
darzustellen, bezogen sich ihre Anregungen und Empfehlungen auf die folgenden
Themengebiete:
Ausgewogene Planungs- und Bauzeit:
Nach Ansicht der Kontrollabteilung hat ein über das nötige Maß hinausgehender
Termindruck störenden Einfluss auf die in Wechselwirkung stehenden Gebiete
„Qualität“ und „Kosten“, weshalb angeregt wurde, künftig mehr Augenmerk auf eine
zeitlich ausgewogene Planungs- und Bauzeit zu legen.
Installation einer übergeordneten Projektsteuerung:
Für künftig ähnlich gelagerte (Groß-)Projekte empfahl die Kontrollabteilung die
(möglichst frühzeitige) Installation einer übergeordneten Projektsteuerung mit umfassendem und klar definiertem Leistungsbild.
Einrichtung einer „Begleitenden (Projekt-)Kontrolle“:
Für künftige „Großprojekte“ empfahl die Kontrollabteilung die Einrichtung einer dem
Prinzip der Funktionstrennung klar von den (operativen) ProjektmanagementInstanzen (Projektleitung, Projektsteuerung, ÖBA) getrennten „Begleitenden (Projekt-)Kontrolle“ mit ausreichend definiertem Leistungsbild. Dies bereits in einem
möglichst frühzeitigen Stadium des Projektes. Dabei war/ist es aus Sicht der Kontrollabteilung auch bedeutsam zu definieren, unter welchen Kriterien ein Projekt für
die Stadt Innsbruck in die Kategorisierung als „Großprojekt“ fällt (bspw. Projektbudget, Anzahl Teilprojekte, Anzahl Beteiligte, Dauer etc.).
Kosten- und Nachtragsmanagement:
Die Kontrollabteilung sprach (in Verbindung mit ihren Ausführungen zur Projektsteuerung) die Empfehlung aus, bereits in der Entwicklungs- und Vorbereitungsphase
von Großprojekten ein Kostenmanagement zur Kostenverfolgung, -steuerung und
-kontrolle zu installieren.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2019 dazu befragt wurde von Herrn Bürgermeister darauf verwiesen, dass die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung als Reaktion auf die Empfehlungen aus dem Prüfbericht beauftragt worden ist,
Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements von öffentlichen Bauprojektes
aufzuzeigen bzw. zu erarbeiten. Basierend auf einer Vorlage der MA IV vom
01.07.2019 wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 einstimmig
die folgenden Maßnahmen beschlossen:

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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