Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.206

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
StR Rudi Federspiel
StRin Andrea Dengg
KO Markus Lassenberger
KO Stv. Maximilian Kurz

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GRin Debroah Gregoire
GRin Astrid Denz

/" 2 3. April 2020 //J/J: 3 tJ tlh y
rz. I Aott lzoz_o

u.

ällsstelle fnr Gemeinderdt und Sfadlinat

(zu Punkt 43.2)

Innsbruck, am 21.04.2020

Dringender Antrag

betreffend Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen politischer
Beschlüsse im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Stadt Innsbruck richtet einen „Härtefonds" im Ausmaß von € 5.000.000,00 ein, um
einerseits allen Unternehmen mit Sitz in Innsbruck, andererseits österreichischen
Staatsbürgerinnen/ Staatsbürgern mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, die aufgrund der seit
13.03.2020 erlassenen Rechtsnormen, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Epidemie beschlossen wurden, nachweislich finanzielle Schäden in existenzgefährdender
Größenordnung (z.B. drohender Verlust des Eigenheims oder Wohnung, Eintritt der
ZahlungsunfähigkeiU Insolvenzgefährdung, etc.) erlitten haben, rasche und unbürokratische
Hilfe leisten zu können. Die Beschlussfassung hinsichtlich der Ausgestaltung dieses Fonds
und der Auszahlungsmodalitäten wird dem Stadtsenat überantwortet.
2. Zur Kontrolle des in Pkt. 1 angeführten Härtefonds wird eine „Kontrollgruppe" eingerichtet,
der je ein Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Wählergruppen angehört. Zu den Sitzungen
ist auch der Leiter der städtischen Kontrollabteilung mit beratender Stimme einzuladen. Die
Kontrollgruppe wird vom Stadtsenat regelmäßig über die konkret ausbezahlten finanziellen
Hilfen sowie die künftig geplante Verwendung der Budgetmittel informiert. Die Gruppe soll mit
Anfang Juni 2020 ihre Arbeit aufnehmen und zu diesem Zeitpunkt einen ersten Bericht des
Stadtsenats über die bisherigen Geldbewegungen erhalten. Der Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck bekennt sich in diesem Zusammenhang dazu, dass die
berechtigten Interessen der Empfängerinnen/ Empfänger von Finanzhilfen zu wahren sind.
Insbesondere sollen auch durch eine sinngemäße Anwendung von§ 3 Abs.2 lit. b bis d Tiroler
Fördertransparenzgesetz die dort geschützten Interessen (das sind besondere Kategorien
personenbezogener Daten, Informationen die eine Einschränkung des beruflichen
Fortkommens zur Folge haben könnten oder Rückschlüsse auf ein geringes Einkommen oder
auf die persönliche Integrität einer natürlichen Person beeinträchtigende Merkmale zulassen
könnten) gewährleistet werden.