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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.217

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A~WA_

NEOS Innsbruck JS, 27.02.2020

~ne• s~
INNSBRUCK

PARKEN im juristischen Graubereich

Beim Parken bewegen sich die Fahrzeuglenker_innen jedoch bis dato in vielen Städten, so auch in
Innsbruck, in einem juristischen Graubereich. Da eine eindeutige Klassifikation alleine durch eine
Draufsicht, durch das jeweilige Kontrollorgan schwierig ist. Ob nun ein Ticket für ein zweispuriges
Fahrzeug oder für ein einspuriges Fahrzeug gelöst werden muss, liegt bis dato in vielen Städten im
Ermessen des Kontrollorgans , welches die Parkgebührenverordnung kontrolliert.
Da man theoretisch als zweispuriges Fahrzeug gilt, jedoch eine Befestigung eines Tickets schwer
möglich ist, wird es in vielen anderen Städten, so auch in Wien als einspuriges Zweirad behandelt
und ist, oft "im Ermessen" aber doch, von der Parkabgabe befreit.

Um für die Bürger_innen hier Rechtssicherheit bzgl. der Parkabgaben zu schaffen und
Diskussionen vorzubeugen , wäre eine Konkretisierung der Parkabgabenverordnung daher äußerst
sinnvoll und notwendig.

NEOS Innsbruck- Kaiserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck l lnnt1bruck@n@0tHHJ
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