Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.56
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und Erstellung der Mitteilungsschreiben an die Subventionsempfänger
fortzuführen. Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird lt. Anhörungsverfahren künftig nachgekommen werden.
In einem Fall war der vom Stadtsenat der Stadt Innsbruck in seiner Sitzung am 05.12.2018 bewilligte Zuschuss in Höhe von € 6.500,00 u.a.
zur Abdeckung der Kosten für die Instandhaltung der Teppichwebstühle, für den Betreuungsaufwand der Flüchtlinge durch einen gelernten Weber sowie für die Einschulung von vier Flüchtlingen vorgesehen. Hinsichtlich einer haushaltsrechtlich sachgerechten Zuordnung
wurde empfohlen, künftig sämtliche Subventionen an physische Personen unter der Postengruppe 768 – Sonstige laufende Transferzahlungen an private Haushalte zu verbuchen bzw. zu verrechnen. Das Amt
für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration hat in ihrer Stellungnahme die Empfehlung der Kontrollabteilung „grundsätzlich befürwortet“.
Flüchtlingshilfe
Entgelte für sonstige
Leistungen
Empfehlung
Flüchtlingshilfe
Änderung der
Ausgabenerfassung
Neben der Erfassung von Jahres- und Sondersubventionen waren auf
gegenständlicher Voranschlagsstelle auch Entgelte für ehrenamtliche
Arbeit in Bundesgärten in Innsbruck (Hofgarten und Schloss Ambras)
in Höhe von € 5.451,00 verrechnet worden. Dazu konstatierte die Kontrollabteilung, dass seit dem Jahr 2016 eine Kooperation zwischen der
Stadt Innsbruck (auf Basis einer mündlichen Zusage der damaligen
Frau Bürgermeisterin) und einem überparteilichen Verein besteht und
infolgedessen die Gebietskörperschaft die Finanzierung der gemeinnützigen Tätigkeit von Asylwerbern in Höhe von € 3,00 pro Stunde übernimmt. In Absprache mit der für das Flüchtlingswesen seit der letzten
Gemeinderatswahl zuständigen Stadträtin wurde die Finanzierung dieser gemeinnützigen, ehrenamtlichen Arbeit weiterhin von der Stadt Innsbruck übernommen. Den Prüfungsunterlagen zufolge wurde als Kostenrahmen eine Summe von nicht mehr als € 4.000,00 festgesetzt.
Auch im Hinblick auf die im Wirtschaftsjahr 2019 anfallenden Ausgaben
regte die Kontrollabteilung an, sich mit der für das Flüchtlingswesen
bzw. für die Integration federführenden Stadträtin erneut abzusprechen
und die Höhe des Kostenrahmens nochmalig zu erörtern. Gemäß den
Ausführungen in seiner Stellungnahme wird das geprüfte Amt der ausgesprochenen Anregung nachkommen.
Letztlich merkte die Kontrollabteilung zu den Ausgaben des
TA 426000 - Flüchtlingshilfe an, dass die in diesem Kapitel aufgezeigten Jahres- und Sondersubventionen ab dem Wirtschaftsjahr 2019 nicht
mehr auf der Voranschlagsstelle 1/426000-728210 – Flüchtlingshilfe,
Entgelte für sonstige Leistungen (GA), sondern auf dem Teilabschnitt
429000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen unter der Post
757220 – laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne
Erwerbszweck und somit in Zukunft ordnungsgemäß erfasst werden.
Auch die Verbuchung der angesprochenen Entgelte für sonstige Leistungen erfolgte seit Beginn des Jahres 2019 auf dem Teilabschnitt
429000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, die Bezeichnung
der Post blieb indes unverändert.
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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