Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.62

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Dazu stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der betreffenden Aufstellung, dem so genannten „Subventions-Checker“, die vom Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration bzw. vom Referat Strategie
und Integration ausbezahlten und unter der Voranschlagsstelle
1/426000-728210 unzutreffend verbuchten Jahres- und Sondersubventionen des Bereiches Integration und Migration nicht enthalten sind und
somit die Kundmachung der städtischen Subventionen im Bereich Soziales und Gesundheit unvollständig ist.
Demzufolge legte die Kontrollabteilung dem Referat Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen der MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung nahe, sämtliche für die Vergabe von Subventionen verantwortlichen Fachdienststellen anzuhalten, besonderes Augenmerk auf eine korrekte Bebuchung der hierfür vorgesehenen Voranschlagsstellen (Postengruppen 75 Laufende Transferzahlungen bis
77 Kapitaltransferzahlungen) zu legen. In diesem Zusammenhang hat
die MA IV in ihrer Stellungnahme bemerkt, dass das Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen alle subventionsauszahlenden
Fachdienststellen per E-Mail vom 21.11.2019 auf eine korrekte Verbuchung der Subventionen hingewiesen habe.
Darüber hinaus empfahl die Kontrollabteilung u.a. aus Gründen der
Transparenz darauf zu achten, die Subventionswerber – mit Ausnahme
der physischen Personen – mit ihren Vereinsnamen oder ihrer Firma
gemäß dem vom Bundesministerium für Inneres geschaffenen Zentralen Vereinsregister oder gemäß Firmenbuch in das städtische Buchhaltungssystem aufzunehmen und in weiterer Folge im Rahmen des Webauftrittes der Stadt Innsbruck zu veröffentlichen.
8 Personal
8.1 Personalausstattung
Abweichung des Sollbzw. Ist-Standes der
Personalausstattung

Ein Vergleich bzw. eine Abstimmung des Soll- bzw. Ist-Standes der Personalausstattung des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration) zeigte offenkundig, dass im Jahr 2018 der IST-Mitarbeiteranteil (26,625) geringfügig höher als der durch den Gemeinderat beschlossene Dienstpostenanteil (26,000) war. Demzufolge war ein(e)
Mitarbeiter(in) mit einer Arbeitszeit von 25 Wochenstunden (Vollzeitäquivalent von 0,625) abweichend vom verbindlichen Dienstpostenplan
dem Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration zugewiesen.
Die Kontrollabteilung merkte in diesem Kontext an, dass analog den
Bestimmungen des I-VBG und I-GBG der Dienstpostenplan die notwendige Art und Anzahl von Dienstposten für Vertragsbedienstete (Beamte), die zur Bewältigung der Aufgaben im jeweiligen Amt zwingend
erforderlich sind, zu beinhalten hat.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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