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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.74

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Ausgliederung von
Teilen der Haushaltsführung und
Rechnungswesen

Von den in der Geschäftsordnung explizit aufgezählten (zwischenzeitlich) von der ARGE zu übernehmenden Aufgaben sind Teile der Haushaltsführung und des Rechnungswesens ausgenommen. Dabei handelt
es sich insbesondere um die Einnahmen- und Ausgabenbuchungen am
bestehenden Geschäftskonto, welche gemäß Auftragsschreiben des
PIU vom 15.07.2019 „von dem dafür vorläufig zuständigen Büro des
Verbandsobmannes … im engen Zusammenspiel mit dem Auftragnehmer abgewickelt werden müssen“.

Mehrkosten

Letztlich hielt die Kontrollabteilung fest, dass der Verbandsausschuss
aufgrund des von der ARGE dargelegten Angebotes einen erhöhten,
künftigen Finanzierungsbedarf festgestellt hat. Demzufolge haben sich
die Mitglieder der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom
03.07.2019 mehrheitlich für ein neues Finanzierungskonzept ausgesprochen und wird der Beitrag der Mitgliedsgemeinden für die Basisfinanzierung betreffend das Finanzjahr 2020 (von derzeit € 0,10) auf
€ 0,25 pro Einwohner angehoben.
Durch diesen Entschluss der Verbandsversammlung wird sich nächstes
Jahr die Transferzahlung bzw. der Basisfinanzierungsbeitrag der Stadt
Innsbruck an den Planungsverband Innsbruck und Umgebung um das
2,5-fache, zumindest jedoch um einen Betrag von € 19.833,60 auf
€ 33.056,00 erhöhen.
9.2 Sachverständigenbeirat (SVB)
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Rechtsgrundlage

Der Sachverständigenbeirat ist im Gesetz über den Schutz des Stadtund Ortsbildes (Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 – SOG
2003), LGBL. Nr. 89/2003, insbesondere in den §§ 24 bis 28 normiert.
Mit Verordnung vom 02.03.2004 hat die Tiroler Landesregierung eine
Geschäftsordnung des SVB im Sinne des § 28 des SOG erlassen, die
insbesondere nähere Bestimmungen über die Einberufung zu den Sitzungen und deren Durchführung sowie über die Aufnahme von Niederschriften über den Gang und das Ergebnis der Beratungen enthält.

Aufgaben des Sachverständigenbeirates

Dem Sachverständigenbeirat obliegen eine Vielzahl von Aufgaben. Zu
seinem maßgeblichen Aufgabenbereich zählt u.a. die Erstattung von
Gutachten im Bewilligungsverfahren nach dem SOG betreffend Bauvorhaben an charakteristischen Gebäuden und in Schutzzonen, im Verfahren zur Erklärung und zum Widerruf der Erklärung von Gebäuden zu
charakteristischen Gebäuden, bei der Erlassung, Änderung und Aufhebung von Schutzverordnungen nach dem SOG, bei der Erlassung und
Änderung von Flächenwidmungsplänen, Bebauungsplänen und örtlichen Bauvorschriften in Schutzzonen und Sichtzonen und von Bebauungsplänen und örtlichen Bauvorschriften in Umgebungszonen sowie
bei der Gewährung von Förderungen. Des Weiteren wirkt der SVB an
der Vorbereitung und Durchführung von Architekturwettbewerben für
Bauvorhaben in Schutzzonen und an charakteristischen Gebäuden mit.
Zudem übernimmt der Sachverständigenbeirat auch allgemeine Berateraufgaben in Bezug auf Schutzzonen für die Stadtgemeinde Innsbruck.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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