Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.79
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müssen. Jedes Mitglied des IGB wird im Fall seiner Verhinderung durch
ein Ersatzmitglied vertreten.
Die Funktionsdauer der Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Innsbrucker Gestaltungsbeirates beträgt zumindest zwei und längstens fünf
Jahre. Ausnahmsweise kann die Funktionsperiode eines einzelnen Mitgliedes einmalig, in begründetem Fall höchstens um weitere zwei Jahre
über die maximale Dauer von fünf Jahren prolongiert werden.
Bestellte Mitglieder können nach Beendigung ihrer Mitgliedschaft als
Ersatzmitglieder und umgekehrt einstige Ersatzmitglieder als Mitglieder
des IGB nominiert werden.
Zudem wurde im vom 18.02.2016 überarbeiteten Statut des Innsbrucker Gestaltungsbeirates verfügt, dass im Sinne einer kontinuierlichen
Erneuerung und breiten Aufstellung des besagten fakultativen Beirates
zum gleichen Zeitpunkt (Funktionsende) höchstens zwei Mitglieder ersetzt werden dürfen.
Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat hat sechs ordentliche Sitzungen pro
Kalenderjahr abzuhalten, diese sind abhängig vom Inhalt der jeweiligen
Tagesordnung ein- oder zweitägig anzuberaumen. Bei Bedarf, jedenfalls aber binnen zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung seitens
der städtischen Amtssachverständigen für Stadtplanung sind weitere
außerordentliche Sitzungen abzuhalten. Über jede Beiratssitzung ist ein
schriftliches Protokoll zu erstellen.
Finanzielle Vergütung
für die Mitglieder des
IGB
Ein wesentlicher Unterschied des Innsbrucker Gestaltungsbeirates zum
Sachverständigenbeirat gemäß SOG hinsichtlich der finanziellen Ansprüche seiner Mitglieder besteht darin, dass diese zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und den einzelnen Beiratsmitgliedern vertraglich
im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vereinbart werden.
Der Kontrollabteilung lagen zum Prüfungszeitpunkt die gesamten unterfertigten Honorarvereinbarungen mit den aktuell bestellten Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern des Innsbrucker Gestaltungsbeirates vor.
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Innsbrucker Gestaltungsbeirates erhalten sohin für ihre Tätigkeit nachfolgende der Höhe nach unterschiedliche pauschale Vergütungen:
ein tägliches Sitzungshonorar von netto € 1.000,00,
einen pauschalen Reisekostenersatz, der ein Bahnticket 1.
Klasse vom Bürostandort des Mitgliedes nächstgelegenen Bahnhofes zum Innsbrucker Hauptbahnhof inkludiert sowie
eine Anschlussverbindungspauschale zum Bahnhof von € 30,00
und
eine Übernachtungskostenpauschale von € 100,00 pro Sitzungstermin.
Die Teilnahme an allfälligen Lokalaugenscheinen und sonstigen Amtshandlungen des Innsbrucker Gestaltungsbeirates gelten als Teil der Sitzungen und werden mit dem Sitzungstagessatz im Ganzen abgegolten.
Außerdem hat das einzelne Mitglied des IGB keinen entgeltlichen Anspruch auf Ersatz eines entgangenen Verdienstes.
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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