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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.82

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(2017: € 3.240,00) an Übernachtungskostenpauschalen und
€ 8.245,91 (2017: € 8.646,48) an Reisekostenpauschalen, in welchen
Anschlussverbindungspauschalen in Höhe von € 972,00 (2017:
€ 972,00) eingerechnet sind, in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus wurden € 10.694,31 (2017: € 24.554,28) an Sitzungsgelder für teilnehmende Mitglieder des IGB an Workshops und
€ 3.633,53 (2017: € 3.546,86) für Catering und Abendessen zur Anweisung gebracht. Des Weiteren hat die Geschäftsstelle des IGB für Transportleistungen einen Betrag von € 1.323,50 (2017: € 1.375,00) sowie
für ein Fotoshooting für die neuen Mitglieder des IGB von € 350,00
(2017: € 0,00) bezahlt.
Rechnungslegung der
einzelnen Mitglieder
des IGB
Empfehlung

Wie bereits im Prüfbericht erwähnt, haben an drei im Herbst 2018
(24.09., 25.09. und 06.11.) anberaumten Sitzungstagen des Innsbrucker Gestaltungsbeirates insgesamt fünf Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder teilgenommen. Die Kontrollabteilung wies ausdrücklich darauf hin,
dass der gegenwärtige Innsbrucker Gestaltungsbeirat aus vier Mitgliedern besteht.
Infolge dieser (statutenwidrigen) erhöhten Mitwirkung von Teilnehmern
im Innsbrucker Gestaltungsbeirat nahm die Kontrollabteilung eine eingehende Einsichtnahme in die von den bestellten Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern gelegten Honorarabrechnungen der Prüfjahre 2017 und
2018 vor.
Im Rahmen dieser Einschau monierte die Kontrollabteilung, dass jedes
an den betreffenden Sitzungen des IGB teilnehmende Mitglied bzw. Ersatzmitglied (auch die fünfte mitwirkende Person) eine Rechnung über
(technische bzw. gestalterische) Beratungsleistungen an die Geschäftsstelle des IGB zur Auszahlung vorlegte.
Unter der Prämisse einer ordnungsgemäßen Zusammensetzung des
Innsbrucker Gestaltungsbeirates (maximal vier Mitglieder) nahm die
Kontrollabteilung eine diesbezügliche Parallelberechnung vor. Nach
Einschätzung der Kontrollabteilung hat das Amt für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration im Rechnungsjahr 2018 folglich einen
erhöhten rechnerischen Betrag von rd. brutto € 4.265,83 über die Haushaltstelle 1/031010-728200 verausgabt.
Die Kontrollabteilung regte im Sinne des haushaltsrechtlichen Gebotes
der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit an, in Zukunft
ein besonderes und erhöhtes Augenmerk auf eine genaue Rechnungskontrolle der Honorarnoten der ernannten Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des IGB zu legen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration mit, dass jedenfalls auch künftig auf
die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit größtmöglicher
Wert gelegt werde.

Nach Auskunft des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration werden zusätzlich zu den zeitlich befristeten IGB Sitzungen,
vor allem für ausreichend umfangreiche Diskussionen zu größeren
städtebaulichen wichtigen Themen, sogenannte Workshops durchgeführt.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Ausgaben für
Workshops
2017 und 2018

Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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