Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.89
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Änderungen des
rechtsgültigen ÖROKO
Eine Fortschreibung des ÖROKO bedeutet nicht, dass für die nächsten
zehn Jahre keine Änderungen desselben möglich sind. So bestehen
einerseits zwingende Gründe, das ÖROKO anzupassen, u.a. wenn Planungswidersprüche zu Raumordnungsprogrammen oder anderen
raumbedeutsamen Planungen bestehen. Andererseits darf eine Anpassung erfolgen, wenn bspw. wichtige, im öffentlichen Interesse gelegene
Gründe vorliegen, die den Zielen der örtlichen Raumordnung nicht entgegenstehen oder veränderte Rahmenbedingungen nach einer Änderung des ÖROKO verlangen, die im Interesse der besseren Erreichung
der Ziele der örtlichen Raumordnung sind.
10.2.2 Flächenwidmungsplanung
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Aufgaben und
Rahmenbedingungen
Jede Gemeinde in Tirol verfügt über einen eigenen Flächenwidmungsplan (FLW), der den konkreten Verwendungszweck – die Flächenwidmung – aller Grundflächen im Gemeindegebiet regelt. Den Rahmen der
Gestaltung gibt unter Berücksichtigung der Planungskompetenzen von
Bund und Land das ÖROKO der Gemeinde vor.
Bausteine des FLW
Der Flächenwidmungsplan besteht aus Plänen samt Planzeichenerläuterungen, ergänzenden textlichen Festlegungen sowie eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Entscheidungsgrundlagen, die
zu den Widmungsfestlegungen geführt haben.
Widmungskategorien
Im Verwendungszweck der Grundflächen wird im Wesentlichen unter
den Widmungskategorien Bauland, Sonderflächen, Freiland und Vorbehaltsflächen unterschieden. Innerhalb dieser gibt es diverse Unterkategorien wie Wohngebiet, Gewerbe- und Industriegebiet, Mischgebiet
etc.
Ergänzende
textliche Erläuterungen
In den Planzeichenerläuterungen können ergänzende textliche Erläuterungen zu den Widmungskategorien vorgenommen werden, bspw. für
Bauverbotsflächen.
Verkehrswege
Ebenso sind alle wesentlichen gemeindeinternen und überörtlichen
Straßen und Verkehrswege festzulegen. Verkehrsflächen stellen hierbei keine eigene Widmungskategorie dar, sondern sind als Freiland gewidmet oder verfügen über die Widmung jener Grundflächen, auf denen
sie bestehen. Außerdem können Flächenvorhaltungen für künftige
überörtliche Verkehrswege vorgenommen werden, die für die Dauer
von 10 Jahren nicht bebaut werden dürfen.
Bestandsaufnahme
Ebenfalls Teil des Flächenwidmungsplanes ist eine Darstellung der Bestandsaufnahme. Diese umfasst u.a. vorhandene Verkehrsinfrastruktur
wie Autobahnen und Eisenbahnanlagen, charakteristische Gebäude
sowie Schutz-, Umgebungs- und Sichtzonen gemäß SOG 2003 oder
Gefahrenzonen aus Naturgefahren etc.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Widmungsentscheidung ist u.a., dass sich die
entsprechende Grundfläche hinsichtlich ihrer Lage, ihrer Beschaffenheit sowie der infrastrukturellen Erschließungsmöglichkeiten für die widmungsgemäße Verwendung eignet. Im Falle einer Gefährdung durch
Wildbäche, Lawinen oder andere Naturgefahren dürfen Widmungen für
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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