Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.36

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Ao NEOS Innsbruck JS, 20.05.2020

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

A IL Mai 2020

(zu Punkt 22.11)

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INNSBRUCK

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Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

ANTRAG
Kostenloses Parken für Pflegeassistenz & Pflegefachassistenz

Der Gemeinderat möge beschlie ßen:
Der Bezieherjnnenkreis f ü r die kostenlose Parkgenehmigung „ dipl. Pflegekr ä fte im Dienst “ wird
um Pflege- und Pflegefachassistenten erweitert.

Begrü ndung
Das Tiroler Parkabgabengesetz 2006 sieht auf Basis des § 24 Abs. 5 a StVO eine kostenlose
Parkgenehmigung fü r diplomierte Pflegekr ä fte vor. Das führt dazu, dass Pflegekr ä fte, die im h ä uslichen
Pflegedienst t ä tig sind, ein Diplom nachweisen m ü ssen um eine derartige Parkgenehmigung zu erhalten.
Das Gesetz ber ü cksichtigt jedoch in keiner Weise, die ge ä nderten Arbeitsrealit ä ten im Pflegebereich und
ist somit veraltet. Immer mehr Pflegeassistenz und Pflegefachassistenzkr ä fte sind in der mobilen
Hauskrankenpflege t ä tig und erledigen immer ö fter die Arbeiten an den Klienten/ Patienten, die bisweilen
von dipl. Pflegekr ä ften get ä tigt wurden. Die dahingehende Ausbildung hat sich stark ver ä ndert und wird
sich weiter ver ä ndern, da das Diplom auslä uft und gegen eine Bachelor und Masterstudiengang ersetzt

wird.
Der § 3 Abs. d.) des Tiroler Parkabgabengesetzes 2006 gilt fü r die Stadt sinngem äß und fordert die
Parkbefreiung f ü r dipl. Pflegekr ä fte. Weder die StVO noch das Tiroler Parkabgabengesetz hindern uns
jedoch, den Bezieherjnnenkreis auszuweiten, weshalb eine Verordnung der Stadt ü ber die Ausweitung
rechtlich möglich ist.
Zudem habe wir eine Parkgebü hrenbefreiung fü r private Pflegekr ä fte die, wenn nachweislich und
unentgeltlich eine Pflegeleistung erbracht wird um eine Befreiung ansuchen k önnen. Vor diesem
Hintergrund ist es mehr als unverst ä ndlich, dass angestellte Pflegekr ä fte diese M öglichkeit nicht haben,
nur weil sie kein Diplom besitzen, aber in der Realit ä t, die selben T ä tigkeiten ausü ben. Und ich glaube,
ich brauche hier nicht erlä utern, was es bedeutet, immer mit dem Blick auf die Parkuhr Patientjnnen zu
pflegen!

Wir bitten den Gemeinderat um Zustimmung!

Bedeckung : Erarbeitung im Rahmen der Magistratst ätigkeiten, daher kein Bedeckungsvorschlag
ffotwoiidig.

Mag. Julia Jeidl
GRin NE02

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