Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.6

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-06-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-6-

Gleichzeitig wird gemäß § 64 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
20.

Abänderungsantrag von GR Mag. Krackl:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Die Stadt Innsbruck bekennt sich zum
Vorhaben, ein ganzjährig betriebenes
modernes Freizeit- und Schwimmsportzentrum mit wettkampftauglicher 50Meter-Schwimmhalle sowie eines Lehrschwimmbeckens bevorzugt am Standort Tivoli zu errichten.

2.

Für die Umsetzung wird Herr Bürgermeister beauftragt ehest möglich in
Verhandlungen mit der Republik Österreich sowie dem Land Tirol einzutreten,
um eine finanzielle Beteiligung zu erwirken bzw. bestehende Zusagen zu fixieren. Der Stadtsenat ist monatlich
über den Stand der Verhandlungen zu
informieren.

3.

Herr Bürgermeister wird weiters beauftragt zur Feinabstimmung des Projektes eine Arbeitsgruppe unter Einbindung der künftigen NutzerInnen einzurichten. Diese soll VertreterInnen der
zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats sowie ExpertInnen der städtischen Beteiligungsunternehmen (Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB
AG), Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), etc.) sowie den
Schwimmverbänden und Triathlonverbänden Tirols und Österreichs, den
Sportbeauftragten der Landesbildungsdirektion sowie SchwimmschulvertreterInnen besetzt werden. Die operative
Führung der Arbeitsgruppe (Einberufung, Zusammensetzung, organisatorische Abwicklung, etc.) obliegt der Abteilungsleitung der Mag.-Abt. V, Gesellschaft, Kultur, gesundheit und Sport,
unter Einbezug des Sportamtes. Die
politische Steuerung erfolgt unter der
Federführung der zuständigen Stadträtin für Sport im Zusammenwirken mit
dem Bürgermeister.

MagIbk/27936/SP-VO-SZ/1
Entwurf der Verordnung für die
Schutzzone Nr. 10, Pradl - Brunnenplatzl, gemäß § 8 SOG 2003

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.06.2020:
Die Auflage des Entwurfes der Verordnung
für die Schutzzone Nr. 10, Pradl - Brunnenplatzl, gemäß § 8 SOG 2003, wird beschlossen.
21.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

21.1

GfGR/173/2020
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB AG), Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungsgesellschaft GmbH, Errichtung eines
50 m Sportschwimmbeckens
(GR Kurz)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Dem beiliegenden dringenden Antrag von
GR Kurz und MitunterzeichnerInnen wird
die Dringlichkeit zuerkannt.

GR-Sitzung 25.06.2020