Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.223
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(zu Punkt 39.3)
Stadtmagtetrat Innsbruck
eingelangt am
„ 25. Juni 2020
IA KL 47t ( ? o ? o
"
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria -Theresien -Straß e 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes-innsbruck.at
E-Mail: office@ gerechtes -innsbruck. at
B ürgermeister der Stadt Innsbruck
im Hause
Innsbruck, am 26. Juh2020
Anbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck eine Anffrage bzgl.
„Beirat f ür Großprojekte" an den Bürgermeister zu stellen.
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Insnruck hat bei der Gemeinderatssitzung am 18. Juli
2019 einstimmig beschlossen:
IV 8993 / 2019
Beschluss ( einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019
Der Gemeinderat beschließt den Einsatz einer begleitenden Kontrolle bei Großprojek ten, die mithilfe von Finanzmitteln der Landeshauptstadt Innsbruck realisiert werden.
Als Großprojekte werden dabei Projekte jeglicher Art angesehen, bei denen stä dtische Finanzmittel von mindestens EUR 5.000.000,00 eingesetzt werden. Es ist dabei
unerheblich, ob die Projekte von der Stadt Innsbruck selbst, von direkten/indirekten
Beteiligungsgesellschaften oder von Dritten ( z. B. Vereinen) umgesetzt werden.
2. Die begleitende Kontrolle ist zur Vermeidung einer Selbstkontrolle zwingend von
einem unabhä ngigen externen Auftragnehmer durchzuf ühren. Die Kosten f ür die begleitende Kontrolle sind bereits in der Projektvorbereitungsphase getrennt von den
Projektkosten anzusetzen und im stä dtischen Budget zu berücksichtigen, sofern zu
erwarten ist, dass die Gesamtkosten f ür das Projekt den in Punkt 1 festgesetzten
Schwellenwert überschreiten werden.
3. Die begleitende Kontrolle ist bereits so fr ühzeitig im Projektablauf einzusetzen,
dass die Planung des Bauvorhabens, die Durchf ührung eines allf ä lligen Architektur wettbewerbes sowie das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergaben extern überwacht werden. Insbesondere sind von der begleitenden Kontrolle die Unterlagen zur
Projektentwicklung und der Kostenrahmen zu überpr üfen und eine Stellungnahme als