Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.225
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gesetzt, um einen „Beirat f ür die Neugestaltung des Bozner Platzes" zusam -
menzustellen ?
. Welche Personen gehören dem „Beirat für Großprojekte" an?
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5. Welche Personen gehören dem „Beirat f ür die Neugestaltung des Bozner Plat-
zes" an ?
6. Sollte ein „Beirat für Großprojekte" zusammengestellt sein, wer haftet gege -
benenfalls f ür Kostenüberschreitungen ?
7. Welche internen bzw. externen Rechtsexperten wurden und werden f ür die
Zusammenstellung eines „Beirates f ür Großprojekte" betraut ?
8. Inwieweit und in welcher H ö he werden die „ Beir ä te f ür Großprojekte" f ür ihre
Tätigkeit honoriert bzw. entlohnt ?
9. Aufgrund welcher Berechungsgrundlage erfolgt die monetä re Honorierung
bzw. Entlohnung der „ Beir ä te f ür Großprojekte "?
10. Wurden die Kosten f ür die begleitende Kostenkontrolle bereits im st ä dtischen
Budget ber ücksichtigt, und wenn ja wie, und in welcher H öhe ?
11. Aus wie vielen Personen mindestes besteht der „Beirat f ür Gro ßprojekte ( Kos-
tenkontrolle ) ?
12. Aus wie vielen Personen maximal besteht der „Beirat f ür Großprojekte ( Kos-
tenkontrolle) ?
13. Wer bzw. welches Gremium setzt den „Beirat f ür Großprojekte" ein, und wer
bzw. welches Gremium ist für die personelle Zusammenteilung verantwort-
lich ?
14. Ist der einstimmige diesbez ügliche Beschluss des Innsbrucker Gemeinderates
vom 18. Juli 2019 ( IV 8993 / 2019, Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019 )
rechtsverbindlich ?
15. Wenn nein, warum nicht ?