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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.236

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Sodann sprach der Rechnungshof vier zentrale Empfehlungen an die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG aus .
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht :

1. Welche Projekt änderungen wurden während der Bauphase durchgeführt ?
2 . Warum wurden hinsichtlich der Tragung der Mehrkosten weder Beschlüsse gefasst
noch eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen?
3. Warum wurden die mit den Nutzern in der Projektsteuerungsgruppe besprochenen
Anforderungen (teils) nicht in der Planung berücksichtigt ?
4 . Warum fehlten in der Dokumentation der Vergaben der geschätzte Auftragswert und
die Unterschriften jener Personen, die an der Angebots öffnung beteiligt waren?
5. Aus welchem Grund wurde beim Auftrag Bautischlerarbeiten ein Vergabeverfahren im
Unterschwellenbereich gewä hlt?
6. Warum wurden die Auftr äge für Schlosser-, Maler-und Fliesenlegerarbeiten trotz
wesentlicher Vertragsänderungen nicht neu ausgeschrieben?
7. Aus welchem Grund wurde bei der Vergabe der Baumeisterarbeiten weder eine
Prüfung der Gleichwertigkeit der Angebote noch eine vertiefte Angebotsprüfung gem äß
Bundesvergabegesetz durchgeführt?
8. Warum wurde hinsichtlich einer Mehrkostenforderung von rd . 307.000 Euro bei den
Baustellengemeinkosten keine Schadloshaltung aus einer allf älligen Verletzung der
Warnpflicht in Betracht gezogen?
9 . Wie wird es gerechtfertigt , dass trotz getrennt ausgeschriebener Gewerke mit
Auftragnehmern teilweise Pauschalabrechnungen vereinbart wurden?
10. Warum wurden weder bei den Terminen noch bei den Kosten Stichtagsbetrachtun
gen
mit Soll-, Ist - und Prognose- Vergleichen durchgeführt?
11. Wie war es m öglich , dass Mehrkostenbeauftragungen von Baumeisterarbeiten in Hö he
von knapp 1 Mio. Euro nur durch einen Mitarbeiter der IIG KG, ohne Information der
Vorgesetzten oder Auftragsschreiben in Auftrag gegeben werden konnten? Welche
Konsequenzen gab es für den betreffenden Mitarbeiter?
12 . Aus welchem Grund wurde die laut ÖNORM vorgeschriebene Schad- und
St ö rstofferkundung nicht durchgeführt ?
13. Warum wurden wesentliche Qualitätsprüfungen hinsichtlich der Betonqualit ät vom
Auftragnehmer nicht eingefordert ?
14. Warum erteilte die Stadt im Oktober 2018 die Benützungsbewilligung ohne Auflagen
zur Barrierefreiheit, obwohl es noch 2019 Mängel bei Handläufen, beim Leitsystem, bei
Türen und Beschriftungen gab?
15. Inwiefern wurde bzw. wird den zentralen Empfehlungen des Rechnungshofes an die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG entsprochen (werden)?