Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.43
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Vergangenheit ist der Spitzensport sehr
groß geschrieben worden. Der SEP ist insofern ein Novum, dass man wirklich die breite
Bevölkerung einbindet.
Es wird zum ersten Mal geschaut, was BürgerInnen dieser Stadt brauchen. Was sind
die Bewegungsmuster, was brauchen wir,
wenn es um unsere Gratis-Sportstätten Wald und Natur - geht? Ich verweise dazu
auf Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc. Was braucht es für die Sportstättenentwicklung usw.? Es ist also eine direkte
Befragung der Bevölkerung in der Stadt
Innsbruck. Natürlich ist das ein sehr starkes
Bekenntnis zum Breitensport.
GRin Duftner hat vorher schon gesagt, es
geht zum Beispiel auch um Frauen, die aus
unterschiedlichen Gründen im Vereinssport,
in Vorständen von Verbänden nicht stark
vertreten sind, dass man sie dadurch auch
viel weniger hört.
Es geht darum, dass wir auch die Alterskurve berücksichtigen. Vom Bereich der
Kleinkinder - angefangen beim Babyschwimmen - bis zum SeniorInnen-Sport
soll es wirklich ein repräsentatives Bild geben, wo wir, gerade in Zeiten eingeschränkter Budgets, investieren. Was wollen wir uns
langfristig leisten unter Berücksichtigung
des Selbstverständnisses der Sportstadt Innsbruck?
Angesprochen wurde auch der informelle
Sport. Das abzufragen, das ist genau das
Ziel: Hier ein gutes Bild abzugeben, eine
Analyse des Ist-Zustandes und wohin wir
uns entwickeln wollen. Das ist in Kooperation mit dem sportwissenschaftlichen Institut
der UNI sehr gut möglich.
Da gibt es auch schon einige Synergieeffekte, einige Studien, die da mit einfließen,
für die wir nicht noch extra Geld ausgeben
müssen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt aus
meiner Sicht etwas wirklich sehr Gutes und
etwas, das wir unbedingt in Angriff nehmen
sollten.
Deshalb freue ich mich, wenn es heute eine
breite Zustimmung gibt - bei allen Einwänden, die auch begründet vorgetragen wurden. Das können wir gerne miteinbinden.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FI,
7 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.06.2020 (Seite 365) wird angenommen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
Schriftführer Walterskirchen übernimmt
die Schriftführung.
GR Mag. Stoll referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen vom 16.06.2020 und
25.06.2020:
18.
IV 5295/2020
Vorlage der Jahresrechnung 2019
samt Beilagen in digitaler Form
GR Mag. Stoll referiert den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen:
1.
Der Gemeinderat stimmt der Vorlage
der Jahresrechnung 2019 samt Beilagen in digitaler Form zu. Auf Verlangen
kann jeder Gemeinderatspartei ein ausgedrucktes Exemplar zur Verfügung
gestellt werden.
2.
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015, dass nach § 65
Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ein Teil des Sollüberschusses 2019 im Ausmaß von
€ 11.000.000,-- zum 01.01.2020 (Stichtag der Eröffnungsbilanz) in die allgemeine Haushaltsrücklage eingestellt
und eine entsprechende Zahlungsmittelreserve gebildet wird.
GR Kunst: Ich habe mir die Jahresrechnung genau angeschaut und mir sind gewisse Dinge aufgefallen.
Bei den Anschreiben, die in der Vorlage der
Jahresrechnung 2019 nachzulesen sind,
wird § 73 des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zitiert. Allerdings wird
GR-Sitzung 25.06.2020