Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.75

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(StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Weil andere Projekte umgesetzt wurden.)
Genau! Es wurden Projekte verwirklicht, die
Euch wichtiger waren. Warum das 50-mSchwimmbecken ausgerechnet jetzt, mitten
in einer wirtschaftlichen Krise, das Dringendste sein soll, verstehe ich nicht!
GR Onay sprach die Unklarheiten zur möglichen Finanzierung an. Derzeit weiß niemand, wie unser Finanzhaushalt Ende des
Jahres aussehen wird. Einige Aspekte kann
man sich aber selbst ausrechnen.
Alle WirtschaftsforscherInnen gehen davon
aus, dass wir einen wirtschaftlichen Einbruch erleben werden. Ihre Angaben unterscheiden sich nur durch die Zahlen hinter
dem Minus. Wir werden weniger Steuereinnahmen haben, das führt zu weniger Abgaben der Ertragsanteile und daraus ergibt
sich eine geringere Einnahme aus der Kommunalsteuer.
Man muss kein/keine HellseherIn sein, um
zu verstehen, dass die Stadt Innsbruck dieses Jahr weniger einnehmen wird. Dass
man aufgrund der Krise auch unvermeidbare Mehrausgaben haben wird - z. B. im
Bereich der Sozialhilfe -, ist ein Fixum!
Wenn man sich die Prognosen zur Wirtschaftsentwicklung ansieht, wird man feststellen, dass man auch in den Folgejahren
keine große Finanzspitze haben wird.
Von daher können wir uns nicht alles Wünschenswerte leisten. Um zu diesem Schluss
zu kommen, muss ich kein/keine HellseherIn sein und ich benötige keine Sondersitzung des Gemeinderates im September!
Es stellt sich die Frage, wie unsere Prioritätenreihung aussieht. Wofür wollen wir Geld
ausgeben? In der letzten Regierungsperiode bekamen wir mehrfach Planungen und
Kostenschätzung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) vorgelegt. Die IKB
wollte schon bevor von einem 50-mSchwimmbecken die Rede war eines der
kommunalen Hallenbäder schließen.
Glücklicherweise konnten wir diesen Schritt
immer mit einer Mehrheit des Gemeinderates verhindern. Die IKB sagte immer, dass
die Stadt Innsbruck von allen Landeshauptstädten Österreichs die größte Wasserfläche in Hallenbädern pro EinwohnerIn hat.
Niemand im Gemeinderat hat diesem Argument widersprochen!
GR-Sitzung 25.06.2020

Es war nie die Rede davon, dass die schulische Schwimmausbildung ohne einen 50m-Schwimmbecken gefährdet wäre. Der
Schulunterricht wurde in den bestehenden
Hallenbädern stets gut über die Runden gebracht. Das 50-m-Schwimmbecken benötigen wir nicht, um unseren Kindern in der
Schule ein ordentliches Schwimmtraining zu
ermöglichen! (Unruhe im Saal)
Unsere Ausstattung an Hallenbädern ist für
die Erhaltung der Gesundheit unserer BürgerInnen ausreichend. Mir ist klar, dass
Schwimmen für viele Altersklassen die
beste sportliche Tätigkeit ist, aber das Angebot für diesen Sport ist in der Stadt Innsbruck nicht gefährdet!
Ich gehe davon aus, dass es für ein Sportstudium oder für den Gewinn einer Landesmeisterschaft relativ unerheblich ist, ob man
auf einer 50-m oder 25-m-Schwimmbahn
trainiert und mir ist bewusst, dass SportexpertInnen diese Aussage wahrscheinlich als
laienhaft kritisieren werden.
Natürlich ist mir klar, um zur Weltspitze zu
gehören, benötigt man eine ganzjährig benutzbare 50-m-Schwimmbahn. Jetzt frage
ich Euch: Ist es in Österreich eines der wesentlichen, staats- und gesellschaftspolitischen Ziele, im Schwimmsport zur Weltspitze zu gehören? Mir ist wichtiger, dass
wir genügend Kindergartenplätze haben,
den ÖPNV ausbauen und ich möchte keine
Einsparungen bei den städtischen Grünflächen.
Bestimme Projekte wären zwar nett zu haben, sind aber nicht dringend umzusetzen.
Dieses 50-m-Schwimmbecken ist weder für
den Breitensport noch für die Volksgesundheit unverzichtbar! Es dient nur einer kleinen Elite bestehend aus SpitzensportlerInnen, aber mit den beengten finanziellen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, können
wir dieses Projekt nicht stemmen!
Deswegen ist es wichtig, zu sagen, dass
das Bundesleistungszentrum-Schwimmen
in absehbarer Zeit in der Stadt Innsbruck
nicht umgesetzt werden kann. Wenn es für
die Gesellschaft so dringend wäre, könnte
es auch in Salzburg oder Klagenfurt errichtet werden. Außerdem gilt zu beachten,
dass der Bund allenfalls etwas zu den Errichtungskosten beisteuert, aber nicht zu
den Betriebskosten!