Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-07-16-GR-Kurzprotokoll.pd.pdf

- S.12

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-07-16-GR-Kurzprotokoll.pd.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 12 -

26.

Maglbk/32652/SP-FW-HÖ/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F32, Hötting, Bereich westlich Höhenstraße 3 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F32, Hötting, Bereich
westlich Höhenstraße 3 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
27.

Maglbk/32559/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F23, Pradl, Bereich
Amraser Straße 5a (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. PR-F9), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F23, Pradl, Bereich
Amraser Straße 5a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F9), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem

GR-Sitzung 16.07.2020

Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
28.

Maglbk/32591/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B30, Pradl, Bereich
"Alt-Pradl" zwischen Sill, Reichenauer Straße, Schmuckgasse, Egerdachstraße und Furterzaunweg
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. PR-B25 und Nr. PR-B28),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B30, Pradl, Bereich "Alt-Pradl" zwischen Sill, Reichenauer Straße, Schmuckgasse, Egerdachstraße und Furterzaunweg
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. PRB25 und Nr. PR-B28), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebau-ungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.