Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-07-16-GR-Kurzprotokoll.pd.pdf
- S.5
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-5-
3.
Stiftung Nothburgaheim
€ 200.000,--
Die Bedeckung erfolgt durch die Finanzposition Vp. 1/775200-420000 Kapitaltransfers
an Unternehmen - Altenheime.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
11.
11.1
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
IV 17160/2019
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus
Beschluss (einstimmig):
11.3
IV 6051/2020
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx hinsichtlich der erfolgten Fenstersanierung am Gebäude xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 20.220,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, über
die Bedeckung durch die Vp. 1/363000778200 - Altstadterhaltung und Ortsbildpflege.
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die xx x
xxxxxxxxxxxxxxx hinsichtlich der Dachsanierung am Gebäude xxxxxxxxxxxxxxxx mit
einem Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 11.490,--.
11.4
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
über die Bedeckung durch die
Vp. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege.
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
11.2
IV 347/2020
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt xxxxxxxxxxx
xxxxxxxxx hinsichtlich der Erkerrestaurierung, Trockenlegung und Fenstersanierung
des Gebäudes xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx mit
einem Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 8.310,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die Vp. 1/363000778200 - Altstadterhaltung und Ortsbildpflege gegeben.
GR-Sitzung 16.07.2020
IV 7143/2020
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus
Beschluss (einstimmig):
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Immobilien Anlagen GmbH hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen, wie die Herstellung
der Fassade, die Ausführung von Fenstern,
Türen und Schiebeläden in Lärchenholz sowie die Restaurierung des Marienbildes
am Gebäude Kirschentalgasse 30 mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 32.670,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.