Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-07-16-GR-Kurzprotokoll.pd.pdf
- S.69
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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
2020
"
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria -Theresien-Straß e 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes -innsbruck.at
E -Mail: office @ gerechtes -innsbruck.at
B ürgermeister Georg Willi
im Hause
(zu Punkt 33.16)
Innsbruck, am 30. April 2020
Dieser Antrag wurde bei der GR-Sitzung am 20.05.2020 mit folgender Begrü ndung
zur ü ckgewiesen: GfGR /120/2020 Baumschutzverordnung, Ausarbeitung mit Land Tirol (GR Depaoli ) Beiliegender von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am
30.04.2020 eingebrachte Antrag wird von Bgm. Willi aus inhaltlichen Gr ü nden a limine zur ückgewiesen, da die gesetzliche Grundlage f ü r die Baumschutzverordnung erst
vom Tiroler Landtag geschaffen werden muss.
Antr äge bzgl. einer Baumschutzverordnung wurden seit den 80er Jahren immer wieder von Gemeinder ätinnen und Gemeinder äten eingebracht, sie wurden im Gemeinderat diskutiert und behandelt und nicht
Aus diesem Grund wird dieeser Antrag neuerlich zur Verhandlung eingebracht, und
nicht a limine vom Bürgermeister - von der Bü rgermeisterin zur ückgewiesen.
Innsbruck, am 30. April 2020
ANTRAG
Der Gemeinderat m öge beschließen, der Bürgermeister wird beautragt gemeinsam
mit dem Land Tirol, den zust ä ndigen Behörden und Gremien, eine Baumschutzver ordnung f ür die Stadt Innsbruck auszuarbeiten, welche in Folge von den demokratisch
legitimierten Organen der Tiroler Landeshauptstadt in Abstimmung zum Schutz der
Bä ume ehestmöglich erlassen werden soll.
Begründung:
Die Stadt Salzburg hat seit 1992 eine eigene Baumschutzverordnung, Graz seit 1995.
Ebenso hat auch die Stadt Wien eine Baumschutzverordnung, die einen besonderen
Schutz der Bä ume gew ä hrleistet.