Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-07-16-GR-Kurzprotokoll.pd.pdf

- S.73

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diert, wobei die Refundierungsverpflichtung der Stadt- gemeinde Innsbruck mit einem
jährlichen Betrag von 2, 5 Mio S limitiert ist. Die vorgenannten Beträge sind Nettobetr äge und nach dem Verbra-aucherpreisindex 1986 ( jeweilige Jahresdurchschnittsziffer ) wertgesi-chert, wobei als Ausgangsziffer die f ü r das Jahr 1990 verlautbarte Jahres-durchschnittsziffer gilt.

Bedeutet im Klartext, dass die Stadt Innsbruck jä hrlich der Casinos Austria AG mit einem Jahresumsatz von mehr als 4 Milliarden Euro jä hrlich über 300.000 Euro über weisen muss, um Parken f ür die Casino -Besucher leistbarer zu machen. ( Anmerkung:
2019 musste die Stadt Innsbruck einen Betrag von 317.000 Euro leisten
Bei der Gemeinderatssitzung am 28. Mä rz 2019 antwortete B ürgermeister Georg Willi
auf die Frage von Gemeinderat Gerald Depaoli: Was ich allerdings noch wissen wollte, wenn wir jetzt praktisch seit 25 Jahren diese Zahlungen getä tigt haben, warum
haben wir das nicht ins Budget aufgenommen ?
Georg Willi: Das war Absicht, um ein Zeichen zu setzen: Wir wollen das eigentlichnicht mehr bezahlen, daher budgetieren wir es nicht mehr ! Der Vertrag istaus unse rer Sicht völlig überholt.
Dem ORF teilte Bürgermeister Georg Willi 2019 mit:
Bürgermeister Georg Willi sah f ür die Stadt nur langfristig eine Möglichkeit, aus dem
Vertrag auszusteigen. Wenn das Baurecht für das Casino auslaufe, dann habe die
Stadt ein Druckmittel. Diese Möglichkeit werde Inns-bruck mit Sicherheit n ützen, um
zu Gunsten der Stadt Ver ä nderungen zu erreichen. Für Willi ist es n ä mlich ein Unding,
dass die Stadt jedes Jahr 300.000 Euro an Parkunterstützung ans Casino überweisen
muss.
Diese Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen, weil die Stadt ein Druckmittel habe,
ist faktisch unrealistisch, da dass Baurecht, wie Recherchen der Gemeinderatsfraktion
Gerechtes Innsbruck ergaben, erst am 1. Juni 2051 endet. (???)

Rechtlich gesehen stellt sich die Frage, ob die Tatsache, dass es nicht sein kann, dass
die öffentliche Hand das Glücksspiel, welches viel Leid den Betroffenen und deren
Familien zuf ügt, nicht jenes realistisches Druckmittel ist, um aus diesem Vertrag auszusteigen. Dies gilt es rechtlich zu überpr üfen, und das Gerechte Innsbruck ist davon
ü berzeugt, dass hier durchaus Chancen bestehen aus diesem Vertrag - zum Wohle
der Innsbrucker Bevölkerung - auszusteigen.

Letztendlich stellt sich auch die Frage, ob man weitere Zahlungen an die Casinos Aus tria AG aufgrund der in den letzten Monaten publizierten Honorare etc . von Spitzenmanagern (teilweise ohne Leistung) in Millionenhöhe den Innsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern überhaupt noch rechtfertigen kann, ohne jegliches rechtliche Mittel ausgeschöpft zu haben, um aus diesem Vertrag auszusteigen !