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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.105

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In diesem Zusammenhang war für die Kontrollabteilung auffällig, dass
sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2018 den (beiden) Amtstierärzten
keine ihrem Beschäftigungsverhältnis entsprechende Arbeitszeit auf
die einzelnen Fachaufgaben zugeordnet worden ist.
Im Jahr 2019 belief sich das Ausmaß der monatlichen Arbeitszeit auf
insgesamt 885 Arbeitsstunden. Von dieser Summe wurden 74 Stunden
oder 8,36 % für Grundaufgaben und 811 Stunden oder 91,64 % für die
referatsbezogenen Fachaufgaben (Produkte) verwendet.
In Bezug auf die Fachaufgaben wurden ein Großteil der hierfür zur Verfügung stehenden Zeitressourcen in das Produkt Tierschutz (304 Arbeitsstunden oder 34,35 %) und in die Fachaufgabe Wasenmeisterei
(266 Stunden bzw. 30,06 %) investiert.
Des Weiteren entfielen ungefähr 14,69 % der Kapazitätsverteilung oder
130 Verwaltungsstunden auf das Produkt Tiergesundheit. Dazu zählen
insbesondere die Aufgabenfelder der Bekämpfung von anzeigenpflichtigen Tierseuchen gemäß EU-Vorschriften oder nationalen gesetzlichen Bestimmungen, Überwachung der Tierkennzeichnung gemäß
Tierkennzeichnungs- und Registrierverordnung, des TSE/TollwutÜberwachungsprogrammes, der Rauschbrandbekämpfung (Schutzimpfung) sowie Tiergesundheitsdienst.
Das Produkt Amtliche Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft band rd. 12,54 % des Zeitvolumens der Mitarbeiter des Referates
Veterinärwesen. Hierzu gehören vor allem die veterinärbehörd-liche
Kontrolle von Tierbeständen hinsichtlich des Tierschutzes, der Tiergesundheit und Arzneimittelanwendung sowie Futtermittel.
Resümierend empfahl die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang,
die betreffenden Stundenzuordnungen der jeweiligen Mitarbeiter des
Amtes für Gesundheit, Markt- u. Veterinärwesen auf ihre Aktualität zu
evaluieren und deren Verteilung korrespondierend mit dem Dienstpostenverteilungsplan abzustimmen.
Hierzu teilte das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen mit,
dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.
2.4 Risikomanagement
Auswertungsergebnisse

Im Sinne eines Risikomanagementsystems wurden die Führungskräfte
im Stadtmagistrat mit Rundschreiben des Magistratsdirektors
Zl. MagIbk/8743/MD-SO/1 vom 02.11.2015 angehalten, eventuelle Risiken der jeweiligen Dienststelle zu evaluieren bzw. zu beschreiben und
Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen.
Eine diesbezügliche Abfrage seitens der Kontrollabteilung beim Amt für
Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen zeigte, dass in diesem Zusammenhang pro Referat eine dementsprechende Datenerhebung bzw. Risikoanalyse stattgefunden hat.
Entsprechend den vom zuständigen Büro des Magistratsdirektors (Risikomanagementsystem SharePoint) zur Verfügung gestellten Auswertungsergebnissen für das geprüfte Amt für Gesundheit, Markt- u. Veterinärwesen wurden insgesamt 16 Risikokategorien bestimmt, davon 14

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Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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