Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.108
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Leistungen der vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossenen Gebühren gemäß Wasenmeistereigebührenverordnung
zu besteuern. Dafür steht aus den Vorleistungen (Aufwendungen) ein
100 %-iger Vorsteuerabzug zu.
Laut Stellungnahme der Fachdienststelle werde die Empfehlung der
Kontrollabteilung aufgegriffen und mit dem Amt für Rechnungswesen
der MA IV Kontakt aufgenommen, um den hoheitlichen und den Unternehmensbereich über getrennte Teilabschnitte abzuwickeln. Im Übrigen teilte das Referat Budgetabwicklung der MA IV mit, dass die städtische Wasenmeisterei als Betrieb der gewerblichen Art (BgA) geführt
werden könne.
3.1 Ausgaben Ordentlicher Haushalt
Jahresrechnung
Mit Hilfe nachfolgender Aufstellung hat die Kontrollabteilung die im alleinigen Verantwortungsbereich des Amtes für Gesundheit, Markt- und
Veterinärwesen gelegenen Gesamtausgaben für die prüfungsrelevanten Rechnungsjahre 2017 und 2018 dargestellt.
Amt für Gesundheit, Markt- u. Veterinärwesen
Jahresrechnungen (Beträge in Euro)
UA
Bezeichnung
2018
2017
130010 Marktwesen
5.576,02
5.291,67
284,35
500010 Gesundheitswesen
82.396,33
110.008,60
-27.612,27
519000 Sonstige Einrichtung
217.968,29
205.198,31
12.769,98
581010 Veterinärwesen
32.887,37
33.508,71
-621,34
828000 Sonstige Märkte
744,22
221,63
522,59
339.572,23
354.228,92
-14.656,69
Gesamtausgaben
Abw.
Im Zuge der Einschau in die städtischen Jahresrechnungen sowie den
zur Verfügung gestellten Buchungsjournalen der Prüfungsjahre stellte
die Kontrollabteilung fest, dass im Durchschnitt beinahe die Hälfte
(43,65 % bzw. € 302.818,37) der Gesamtausgaben (€ 693.801,15) für
diverse Entgelte für „Sonstige Leistungen“ (€ 253.995,56) und „Sonstige Ausgaben“ (€ 48.822,81) von der Fachdienststelle verwendet wurden. Beispielhaft angeführt seien für diesbezügliche Leistungen Ausgaben des Amtes für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen betreffend
Röntgenuntersuchungen (Thorax, Tuberkulose), für Sachverständigentätigkeiten im Rahmen von Obduktionen, für den Schulärztlichen
Dienst, Impfstoffe, Reinigungskosten sowie Kosten der Einsammlung
und Beseitigung von gefallenen Tieren.
Überdies wurden weitere ca. 28,15 % des Ausgabenvolumens im Vergleichszeitraum für Transferzahlungen an sonstige Träger des öffentlichen Rechts (€ 195.306,96) aufgewendet. Hierbei handelt es sich ausschließlich um den jährlichen Kostenbeitrag der Stadtgemeinde Innsbruck zur Bereitstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Innsbruck-Stadt an den Wochenenden und Feiertagen.
Zudem hat das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen rund
ein Siebtel der verausgabten finanziellen Mittel – das entspricht einem
Betrag von gesamt € 101.218,95 – für Handelswaren aufgewendet. Wie
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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